Bei der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder am 29.11.2021 vereinbarten die Tarifparteien eine einmalige Sonderzahlung für alle Beschäftigten, die in den Geltungsbereich des TVL für den öffentlichen Dienst fallen, von 1300 Euro. Die Auszahlung soll mit dem Zahltag Februar erfolgen. Beihilfen und Unterstützungszahlungen die auf Grund der Coronapandemie in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.03.2022 gezahlt wurden sind bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Auf diesen steuerfreien Höchstbetrag sind alle seit der Coronapandemie gezahlten Bonuszahlungen anzurechnen.
Die Landesregierungen haben bei diesem Tarifabschluss einen genialen Coup gelandet. Erstens wurde eine tariflich festgesetzte steuerfreie Einmalzahlung einfach in den Coronatopf geworfen. Zweitens wird sie so schnell ausgezahlt wie keine Einmahlzahlung vorher, damit das Ganze bis zum 31.03.2022 abgeschlossen ist. Drittens werden die Bonuszahlungen, welche als Prämien für die große Belastung gedacht waren, unter die Unterstützung- und Beihilfeklausel gestellt.
Für die meisten der Pflegenden wird von diesen 1300 Euro netto nicht viel übrigbleiben, außer Wut beim Lohnsteuerjahresausgleich 2023. Gelobt haben sich nur die Tarifparteien nach diesem desaströsen Tarifabschluss. Ein Schlag ins Gesicht derer, die seit 2 Jahren an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastung gehen müssen, um die Gesundheitsversorgung und Pflege der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
So versucht man in einem der reichsten Länder der Welt, motiviertes und hochqualifiziertes Personal für einen großartigen Beruf zu bekommen und zu halten. Da hilft leider auch Klatschen nicht mehr.
Silke Barsch, 97225 Retzbach