Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass Renten in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert werden, was Minister Scholz bislang immer bestritten hat. Dabei ist dies offensichtlich, denn die Arbeitnehmerbeiträge wurden bis 2004 vollständig und seit 2005 teilweise besteuert. Erst ab 2025 sind sie steuerfrei. Wer also zum Beispiel nach 45 Berufsjahren 2040 in Rente geht, hat somit von 1995 bis 2024 immer Steuern aus seinen Beiträgen abführen müssen. Ab 2040 werden ihm dann diese Beiträge über seine Rente ausbezahlt und ein zweites Mal versteuert. Ähnlich sieht es für Rentner/innen aus, die jetzt in Rente gehen. Finanzstaatssekretär Bösinger hat nach dem Urteil gleich angekündigt, dass nach der Wahl die Rentenbesteuerung geändert werden soll. Denkbar wäre für das Ministerium, dass die volle Steuerbefreiung der Beiträge nicht erst ab 2025 gelten soll, sondern schon zwei Jahre früher. Dann würden aber, wie aus dem Beispiel ersichtlich, immer noch alle zwischen 1995 bis 2022 bereits versteuerten Beiträge ab 2040 erneut der Einkommensteuer unterworfen. Um das zu vermeiden, darf die volle Besteuerung nicht schon 2040 greifen, sondern erst wesentlich später. Das will Kanzlerkandidat Scholz offensichtlich nicht, da der Staat natürlich Geld braucht. Nur darf er deswegen keine verfassungswidrigen Methoden anwenden.
Theo Sauer, 97440 Werneck