Der Richter verkündete, er spreche kein Urteil im Namen Gottes, sondern im Namen des Volkes. Nicht in einem Gottesstaat lebten wir, sondern in einer Demokratie. Die angeklagte Ordensschwester berief sich auf ihr Menschenrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit, nicht auf ein religiöses Sonderrecht; angesichts der Not der asylsuchenden Frauen habe sie nicht anders handeln dürfen. Wenn der Richter betont, das ebenfalls in der Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip überwiege die Glaubens- und Gewissensfreiheit, übergeht er, dass dieses für die Angeklagte evidente Gebot unbedingten Sollens auch verlangt, von der öffentlichen Gewalt nicht zu seiner Verletzung verpflichtet, ja gezwungen zu werden. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit wird im Grundgesetz ohne Vorbehalt gewährt. Staatliche Eingriffe können allenfalls durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt werden. Freiheitsrechte anderer Menschen hat die Ordensschwester nicht verletzt. Im Gegenteil – sie ist eingetreten für ein menschenwürdiges Leben. Rechtsstaatlichkeit ist zwar ein Verfassungsprinzip, dessen Überwiegen über das Menschenrecht der Richter behauptet. Dabei übersieht er, dass die staatliche Gewalt zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet ist.
Prof. Dr. Arnold Köpcke-Duttler, 97199 Ochsenfurt
Das Urteil der Verwarnung mit Strafvorbehalt gegen die Ordensschwester Seelmann ist richtig, wichtig und zu begrüßen. In unserem säkularen Rechtsstaat muss Recht über Straftaten gelten, die aus irgendeiner in einem tiefen Glauben verwurzelten Gewissensentscheidung getroffen wurden. Kirchenasyl, Autodafé, Zwangsbekehrung, Ehrenmord oder Tötung eines „ungläubigen“ homosexuellen Mannes, wie jüngst in Dresden geschehen, können in unserem Staat nicht mit Freispruch beurteilt werden, nur weil sich die Täter*innen auf Glaubens- und daraus resultierende Gewissensentscheidungen berufen. Hier muss der Rechtsstaat wie im konkreten Fall handeln und klare Grenzen zugunsten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung ziehen. Das schreibe ich ganz bewusst als Christ. Die Unterstellung, dass ein EU-Mitgliedsland Schutzsuchenden keine Sicherheit bieten könne, ist gegenüber Italien stigmatisierend und diskriminierend. Italien ist wie Deutschland ein Rechts-, aber kein Gottesstaat. Wer in einer Theokratie leben möchte, dem sei es freigestellt, zum muslimischen Glauben zu konvertieren und in den Iran zu emigrieren. Ich bin sicher, die Revolutionswächter werden schon nach Ankunft auf dem Flughafen Teheran einen frohen Empfang bereiten. Ich möchte nicht in so einem Staat leben.
Dr. Reinhart Lutz, 97072 Würzburg
Wo (Asyl-)Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand (tätige Hilfe) zur Pflicht. Solche Staatsanwälte und Richter braucht jeder Obrigkeitsstaat. Ich hoffe, dass dieses Urteil bis vors Verfassungsgericht kommt.
Bernd Greschke, 97080 Würzburg
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