Die Religionsfreiheit muss überdacht werden. Egal welche Gottheit oder welches übernatürliche Wesen verehrt wird, es darf nur dann eine Religion oder Weltanschauung geschützt und Religionsfreiheit gewährt werden, wenn die anerkannten ethischen Mindestvoraussetzungen wie Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit der Geschlechter, Toleranz, Nächstenliebe und Barmherzigkeit wesentliche Bestandteile der Religion sind. Im Gegensatz dazu sind Rache, Ehrenmord, Bekämpfung und Tötung Andersgläubiger, Unterdrückung der Frauen sowie die Todesstrafe unvereinbar mit ethischen Zielen und der Menschenwürde. Alle Weltanschauungen und sogenannten Religionen, die derartige Ziele verfolgen und mit fundamentalistischen Gruppierungen Terror fördern und verbreiten, sind als Terrorgruppen zu bekämpfen und nicht als Religionen zu schützen. Ihnen ist der Begriff Religion abzuerkennen. Unter den Weltreligionen muss daher der Islam nun offen eindeutig Farbe bekennen.
Gerhard Schön, 97084 Würzburg