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Den Bundestag nicht noch monströser werden lassen
Zum Artikel „Letzte Chance für Bundestags-Diät“ und zum Standpunkt „Reform geht nur gemeinsam“ (25.8.):
Koalition berät über Wahlrecht       -  Das Wahlrecht soll reformiert werden.
Foto: SymbolKappeler, dpa | Das Wahlrecht soll reformiert werden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 09.09.2020 02:11 Uhr

Da haben es die Politik und zuletzt zwei wirklich gute und zähe Bundespräsidenten über sage und schreibe sieben Jahre versucht, sinnvollerweise das überalterte Bundeswahlrecht zu reformieren, um die Handlungsfähigkeit des Parlaments zu sichern. Nun soll das Ruder die Kanzlerin herumreißen, denn bei der nächsten Wahl wird von möglichen circa 800 Sitzen ausgegangen; es sollten früher nur 600 sein. 2017 waren es schon 630 und aktuell sind es 709. Dann werden gegebenenfalls 800 erwartet. Das wären über 30 Prozent mehr als früher. Was das den Steuerzahler kostet, will man gar nicht weiter ausführen, sondern nur mit Wahnsinn bezeichnen. Bei einer derartigen Personalaufstockung wäre ein Wirtschaftsunternehmen, trotz bester Führung, bereits vom Markt verschwunden. Wer verändert die Organisation, wer die erforderlichen Abläufe? Vorschläge sind zuhauf da – aber ja, ja, die Posten halt . . . Liebe Frau Bundeskanzlerin, bitte tun Sie das Nötige und bieten dem Gezänk aller politischen Parteien und Postenerhaltungs- und Vorteilsprofis endlich und hart Paroli. Deutschland wird Sie dafür, auch nach Ihrem Ausscheiden, noch mehr in extrem guter Erinnerung behalten, als dies jetzt schon der Fall ist. Also ran an die Arbeit, denn die Zeit wird knapp.

Wolfgang Blaß, 97486 Königsberg

Die Parteien und Politiker zeigen seit Jahren ein unsägliches Versagen, wenn es um die längst überfällige Wahlrechtsreform geht. Obwohl das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht zerpflückt hat und zwei Bundestagspräsidenten vehement auf eine Änderung hingewirkt haben, tat sich bisher nichts. Statt der Funktionsfähigkeit unserer Demokratie und des Wohles der Bundesrepublik steht bisher immer das Interesse der Parteien oder auch einzelner Politiker im Vordergrund. Warum sollte es zum Beispiel nicht möglich sein, auf die Überhangmandate zu verzichten und lieber dann, wenn ein Direktkandidat gewählt ist, die auf der Liste dieser Partei gewählten Personen um den Sitz der letzten gewählten Person zu verringern. Sicherlich sind auch andere Lösungen denkbar, aber es ist höchste Zeit zum Handeln, um nicht den Bundestag noch monströser werden zu lassen.

Rudolf Greubel, 97464 Oberwerrn

Nach Artikel 20 unseres Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das diese in Wahlen und Abstimmungen ausübt. Wenn die Politik diese Verfassungsvorgabe ernst nehmen würde, sollte die allenthalben angestrebte Verkleinerung des Bundestages kein Problem sein. Man könnte, sagen wir, 500 Wahlkreise einrichten, in denen die Wähler in direkter Wahl und einem zweiten Wahlgang nach zwei Wochen mit absoluter Mehrheit entscheiden könnten, wer die jeweils rund 170 000 Bürgerinnen und Bürger pro Wahlkreis vertritt. Dann würden endlich die Wählenden und damit im Sinne des Grundgesetzes das Volk und nicht mehr Parteifunktionäre entscheiden, wer es im Bundestag vertritt. Durch den zweiten Stichwahlgang würden die Mehrheitsverhältnisse klar abgebildet. Eine zusätzliche Listenwahl wird entbehrlich. Die unglückseligen Überhangmandate, die uns das Bundesverfassungsgericht als Ausfluss des Verhältniswahlrechtes zum Wohle der Parteiendemokratie beschert hat, wären Vergangenheit. Der Bundestag hätte damit eine feste und überschaubare Größe. Die Wahlperiode könnte man auf fünf Jahre verlängern und das Mandat auf zwei bis drei Perioden beschränken. Das brächte frischen Wind in den Bundestag und die Abgeordneten wären damit vor allem ihren Wählern verpflichtet und freier gegenüber den Gruppen und Parteien, die sie im Wahlkreis nominieren dürfen.

Erich Kollroß, 97291 Thüngersheim

 
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