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Dem Bürger wird die freie Entscheidung genommen
Zum Artikel "Franke will gegen BR klagen"
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:51 Uhr
Eine Klage gegen den Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes wegen der Bevorzugung Altbaierns gegenüber Franken ist zweifellos gut gemeint, trifft aber nicht den Kern der Sache. Seit 1.1.13 hat der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung geräteunabhängig ausgestattet, d. h. es werden Zwangsgebühren auch von Nicht- Nutzern erhoben. Ein Mitbestimmungsrecht der Beitragszahler, wie etwa bei den Sozialwahlen der Krankenkassen läßt dagegen auf sich warten:   Ein Mit- spracherecht, etwa durch die freie Wahl der Rundfunkräte, bleibt aus. Dem Bürger dagegen wird die freie Entscheidung genommen, durch welche Medien er sich informieren will. Bedenkt man, daß seit Einführung der Zwangsgebühren diese bisher rund 500,- Euro pro Wohnung in Deutschland betragen, so kann sich jeder vorstellen wie  enorm der Schaden der Konkurrenzmedien wegen Einnahmeausfalls ist. Hier wird die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit in Frage gestellt. Für die Würzburger Fußballfans besonders ärgerlich dürfte sein, daß ein Kickers- Anhänger zwangsweise Übertragungsrechte für  Fußballspiele des FC Bayern München mitfinanzieren muß, welche nicht nur den Millionären der 1., sondern auch deren 2. Mannschaft zu Gute kommen. Dies könnte einen Aufstieg  der Würzburger Kickers gefährden oder gar verhindern.  Inwieweit die Mittelverwendung der Fernsehanstalten gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen gesetzlich korrekt ist, wäre zu prüfen. Es geht also nicht nur darum, ob Franken oder Altbaiern im BR besser wegkommen. Die Zwangsgebühren greifen in die Informationsfreiheit aller ein. Sorgen wir dafür, daß sich das ändert: Unsere Medienlandschaft darf keine staatliche Institution mit der Lizenz  zum Diebstahl sein.

 Dieter Funsch,  97209 Veitshöchheim
 
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