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Debatte über Finanzen und Arbeitsrecht der Kirche
Zum Artikel „Wider die Sonderstellung der Kirchen“ (15.11.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 21.12.2015 14:30 Uhr

Die Vorwürfe von Frau Matthäus-Maier klingen etwas merkwürdig und weltfremd, vor allem, was das kirchliche Arbeitsrecht angeht. Jeder Arbeitgeber setzt Bedingungen, bevor er jemand einstellt. Warum sollte die Kirche nicht fordern, dass ihre Mitarbeiter die christlichen Grundwerte anerkennen? Das heißt ja nicht, dass jeder den Gottesdienst am Sonntag besuchen muss. Aber er sollte sich schon mit den christlichen Grundüberzeugungen identifizieren können. Und gerade als Arbeitgeber ist die Kirche auch sehr großzügig und sozial eingestellt. Natürlich könnte die Kirche in manchen Fällen noch etwas toleranter werden; wenn eine Ehe zerbricht, muss das kein Grund zur Entlassung sein. Aber die kirchenfeindlichen Vorwürfe von Frau Matthäus-Maier klingen eher nach Ideologie und sind so generell unbegründet.

Reinhold Nöth, 9708 Würzburg

Der Politikwissenschaftler Carsten Ferk hat zu diesem Thema 2010 das Buch „Kirchenfinanzen“ veröffentlicht. Er hat die kirchlichen Einnahmen und Ausgaben gründlich recherchiert und aufgelistet. Danach zahlt der Steuerzahler (auch der nicht christliche) den größten Teil der kirchlichen Ausgaben für Verwaltung, Ausbildung und soziale Einrichtungen. Jeder Bundestagsabgeordnete erhielt von ihm ein Exemplar des Buches, mit Bitte um Stellungnahme. Kein Abgeordneter war dazu bereit. Es scheint so, dass wir doch eine Staatskirche haben. In der Würzburger Bücherei teilte man mir mit, dass kein Bedürfnis besteht, hier ein solches Buch öffentlich anzubieten.

Heinz Kauppert, 97082 Würzburg

 
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