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Ceta bleibt zu eingleisig
Zum Artikel „Ceta wohl kurz vor dem Ziel“ (28.10.)
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:50 Uhr
Von sieben Jahren mehr als fünf so gut wie geheim verhandeln, am Ende massiven Druck auf den legitimen demokratischen Entscheidungsprozess in der Wallonie aufbauen und erst nach Widerstand der Öffentlichkeit und dieses Regionalparlaments zu einigen Zugeständnissen bereit sein: So werden aus entfremdeten und skeptischen EU-Bürgern doch gewiss überzeugte Anhänger dieser Union! So soll also Vertrauen wachsen in einen Apparat, der Transparenz und intensive Kommunikation mit seinen Bürgern offensichtlich gering schätzt? Wohlbehalten die Länderparlamente auch mit Ceta ihre gesetzgeberische Gewalt – doch wie verträgt sich künftig, zeitlich unbegrenzt, eine souveräne nationale Gesetzgebung mit dem Anspruch der Konzerne auf Schutz ihrer „berechtigten Gewinnerwartungen“? Mit der Drohung extrem hoher Investorenklagen im Nacken wird die Legislative dauerhaft an die Leine gelegt. Das Internationale Schiedsgericht ist weiterhin Bestandteil von Ceta, und es bleibt eingleisig. Staaten können nicht klagen. Und es geht bei Ceta nicht nur um die Interessen mächtiger kanadischer Konzerne; circa 40 000 US-Investoren mit Niederlassungen in Kanada haben so Sonderklagerechte in der EU. Wir werden sehen, wie frei der Gesetzgeber künftig im Interesse der Bürger und der Umwelt entscheidet.
Eva Peteler, 97080 Würzburg
 
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