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Betrug und Schlamperei
Zur Berichterstattung über den Coburger Schlachthof-Prozess:
reda
 |  aktualisiert: 28.05.2015 19:59 Uhr

Im Artikel über den Fleisch-Skandal im Coburger Schlachthof stand unter anderem, dass es bereits im Vorfeld des Prozesses Verhandlungen seitens des Gerichts gab, den Angeklagten Strafminderung einzuräumen. Die Aufsichtsbehörde habe Kontrollen unterlassen, das sei ein Grund, den Angeklagten nicht so streng zu bewerten. Es geht nicht um ein Brötchen mit Wurst, das jemand mal am Arbeitsort „entwendet“, es geht um mehrfachen Betrug und massive Schlamperei. Wenn also Behörden ihre Prüf- und Aufsichtspflichten nicht ernst genug nehmen (zu wenig Personal beauftragen), kann ein Angeklagter, so schwer das Delikt auch wiegt, mit einem Bonus beim Urteil rechnen? Etwas weiter gedacht: Wenn ein Steuerbetrüger argumentiert, das Finanzamt hat nicht oder nicht alles geprüft; der Zoll hat nicht alle Lkw-Ladungen nach Schmuggelwaren (Drogen) abgesucht, die Polizei hat keine Radarfalle aufgestellt und so weiter – gibt das dann auch „Rabatt“ auf eine Strafe?

Helmut Brand, 97456 Dittelbrunn

 
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