Für immer mehr Rentner muss künftig diese Frage eindeutig mit „ja“ beantwortet werden. Ihr Autor hat den Sachverhalt hervorragend recherchiert. Nur in einem Punkt muss ich seinen Ausführungen teilweise widersprechen. Um eine Doppelbesteuerung nachzuweisen, müssen zwar die von ihm genannten Parameter Lebenserwartung und Besteuerungsanteil berücksichtigt werden, aber keinesfalls der Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Damit versucht jedoch Finanzminister Scholz zu beweisen, dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Da diese Vorsorgeaufwendungen aber für alle Steuerzahler gleichermaßen abzugsfähig sind, genauso wie für alle ein Freibetrag als Existenzminimum existiert, ist die Argumentation von Minister Scholz unseriös. Und wenn man bei der Rente diese Beitragszahlungen als Steuerfreibetrag bewertet, müsste man dies natürlich genauso bei den Beamtenpensionen tun, die dann aber rein rechnerisch nur noch mit einem Anteil von deutlich unter 90 Prozent versteuert würden, obwohl doch immer behauptet wird, sie wären im Gegensatz zur Rente voll steuerpflichtig. In Wirklichkeit ist es heute eher umgekehrt. Die Doppelbesteuerung könnte Scholz zum größten Teil leicht vermeiden, indem sofort alle Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung steuerfrei gestellt werden und der zu versteuernde Anteil bei der Rente nur noch um 0,4 Prozent jährlich angehoben wird, statt um 1 Prozent. Ob er es sich als Kanzlerkandidat leisten kann, immer mehr Rentnern eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung ihrer Altersbezüge zuzumuten, wage ich stark zu bezweifeln.
Theo Sauer, 97440 Mühlhausen