Anlass zum Nachdenken
Zum Artikel "Schadensersatz für Sicherungsverwahrte" (8.6.):
Ist Justitias Waagschale noch im Gleichgewicht? Zwei Beispiele sollten Anlass zum Nachdenken geben: 1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte m u s s Deutschland Schadensersatzleistungen in einer Höhe von 12000 Euro zahlen. Diese Summe wird verteilt an einen Mehrfachvergewaltiger und einen Mehrfachmörder wegen nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung. 2. Der MP-Artikel vom 05.06.12 "Iraner verschärfen Protest" wird durch vier Verben geprägt: (Protest erneut) verschärft, (Sie) wollen....., (Zudem) fordern ...., (Die übrigen drei Männer) klagen...! Dies sind nur Beispiele unter vielen. Liebe Justitia ich denke, eine Umgewichtung deiner Waagschale ist dringend notwendig.
Klaus Schmelz, 97228 Rottendorf
Klaus Schmelz, 97228 Rottendorf
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Die (verbüßten) Taten und der Schadensersatz sind zwei Angelegenheiten, die nur mittelbar miteinander zu tun haben.
Die Schadensersatzleistungen müssen sein, da der Staat Recht gebrochen und den Betroffenen Unrecht angetan hat.
Kennen Sie auch die Begriffe "gebrochen", "verbittert" oder "verzweifelt"?
Sie glauben doch nicht im Ernst, daß Menschen sich aus bloßem Spaß den Mund zunähen oder um irgendwelche irrationalen Forderungen durchzusetzen?
Sie meinen also, weniger Gerechtigkeit?
siehe Artikel Artikel Welt-Online(WON) -CLICK
Solche Menschen sind enorm wichtig für unserer Gesellschaft, deshalb auch unsere Fürsorge
"Subjektiver Gerechtigkeitssinn" ist wohl Synoym für "gesundes Volksempfinden".
Ich bin sehr froh, daß wir zumindest teilweise diese Zeit hinter uns gelassen haben.
Schön, daß Sie von Menschenrechten nicht viel halten. Ohne diese sind wir wohl wieder beim Status Tier. Macht Sie das dann zum Affen?