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Altkatholiken sind die eigentlichen Reform-Katholiken
Zu den Artikeln „Kirche: Katholiken fallen vom Glauben ab“ und „Immer mehr Kirchenaustritte in Unterfranken“ (5.3.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 21.03.2022 02:22 Uhr

Wohl wissend, dass Überschriften zum Weiterlesen interessant klingen müssen, hat mich diese zuerst geärgert. Dann kam ich ins Nachdenken. Auch ich bin als aktive Christin letztes Jahr aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten. Ich bin konvertiert zu den Altkatholiken, die eigentlich Reform-Katholiken sind. Alle Wünsche und Reformen, die wir bei Maria 2.0 gefordert haben, gibt es da schon. Im Artikel selbst kommt das Wort „Glauben“ gar nicht mehr vor. Es geht um die Kirchenaustritte. Katholiken gibt es aber nicht nur römisch-katholisch. Bei den Altkatholiken, die geschwisterlich, synodal und ökumenisch Jesus Christus als Oberhaupt sehen, nehmen die Kircheneintritte zu. Katholiken fallen vielleicht vom Glauben an die Institution der Römischen Kirche ab, aber nicht unbedingt vom Glauben an Gott und die Frohe Botschaft (Evangelium).

Susanne Öttinger, 97076 Würzburg

Als gläubige Katholikin stimmt es mich zutiefst traurig, wie viele Personen das mutmaßliche Fehlverhalten von 13 verstorbenen Priestern instrumentalisieren, um ihren Kichenaustritt zu rechtfertigen. Alle, die Menschen wie Benedikt XVI. oder Kardinal Woelki jetzt verurteilen, sollten sich an die Worte Jesu in der Bergpredigt erinnern: „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet“. Das sollte man Gott und seinem Sohn zum Weltengericht am Jüngsten Tag überlassen. Für die Opfer gilt, dass dann Gott selber alle ihre Tränen abwischen wird. Darauf sollten sie im Glauben vertrauen. Ansonsten gilt, dass es für Christenmenschen Erlösung nur in der Kirche gibt. Wer austritt, verdammt sich selber. Noch ist Zeit zur Umkehr: Wer mit aufrichtiger Reue zurückkehrt, den werden Gott und Jesus wieder aufnehmen. Wie im Gleichnis vom verlorenen Sohn.

Hanh Nguyen, 97084 Würzburg

Vielen Dank für Ihren Hinweis, dass statt des langen Wartens auf einen Termin beim Standesamt die Unterschrift bei einem Notar beglaubigt werden kann. Im 3. Absatz schreiben Sie: „Letzteres ist häufig mit hohen Notarkosten verbunden.“ Wenn der Austrittswillige mit seiner ausgefüllten Erklärung zum Notar geht und dort seine Unterschrift beglaubigen lässt, betragen die Notargebühren im Regelfalle 20 Euro plus 19 Prozent Umsatzsteuer also 23,80 Euro. Er spart sich damit die Terminvereinbarung mit dem Standesamt, Warten auf den Termin und den Weg dorthin. Jeder kann selbst entscheiden, ob ihm diese Kosten zu hoch sind.

Jürgen Kirchner, 97074 Würzburg

 
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