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Änderung der Verfassung beabsichtigt?
Zum Artikel „Soll das Ehegattensplitting ersetzt werden?“ (21.9.):
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.10.2021 02:28 Uhr

Dieser Beitrag war sachlich korrekt. Leider fehlen aber aus meiner Sicht mehrere wichtige Kriterien. So wurde zwar ein Splittingvorteil von Ehepaaren im Vergleich zu unverheirateten Paaren korrekt dargestellt, aber es fehlt der Hinweis, dass dies immer nur dann gilt, wenn die beiden Partner relativ große Einkommensunterschiede aufweisen. Außerdem dient dieses Splittingverfahren der Steuergerechtigkeit, da ansonsten Ehepaare bei gleichem Einkommen unterschiedlich mit Steuern belastet würden, wobei die Betroffenen in diesen Fällen die Benachteiligung in der Regel gar nicht vermeiden können. Zudem würden bei Abschaffung des Splittingverfahrens, bei gleichem Gesamteinkommen, viele Ehepaare mehr Steuern zahlen müssen als unverheiratete Paare. Um das zu vermeiden, hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber erst zur Einführung des Ehegattensplittings gezwungen. Schließlich steht laut Grundgesetz die Ehe unter dem besonderen Schutz des Staates. Oder wollen die Kritiker vor allem eine Änderung unserer Verfassung?

Theo Sauer, 97440 Werneck

 
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