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Wir müssen nicht alle Details über die Sexualpraktiken von Jörg Kachelmann erfahren
Haben in unserem Rechtsstaat nicht auch Schwerverbrecher das Recht auf ein Mindestmaß an Persönlichkeitsschutz und Privatsphäre?“, fragt ein Leser. Anlass sind intime Passagen in einem Bericht (vom 14.9.) über den Prozess gegen den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wird.
Redaktion
 |  aktualisiert: 05.10.2010 21:37 Uhr

Sie waren unter der Überschrift „Was Kachelmann dem Haftrichter sagte“ zu lesen. Darin war eine Sexualpraktik des Angeklagten beschrieben und eine Angabe über seine Zeugungsfähigkeit verbreitet worden, so wie es vor Gericht zur Sprache gekommen war. Ich wiederhole es hier nicht. Ich wende mich wesentlichen Fragen des Lesers zu, weil die auch von Journalisten vor der Veröffentlichung gestellt werden müssen: „Was kann eigentlich Hinz und Kunz für ein Interesse daran haben, das so genau zu erfahren?

Reicht es nicht aus, wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon wissen, um ein gerechtes Urteil zu finden?“

Ich habe dem Leser geantwortet, dass meiner Meinung nach in dem Artikel zu viel über Kachelmanns Intimsphäre stand, obwohl die Redaktion aus dem Ursprungsbericht der Presseagentur weitere Details aus seinem Sexualleben herausgestrichen hatte. Für mich ist es kein Argument, dass andere Medien noch mehr pikante Einzelheiten verbreiteten.

Die Verbreitung derartiger Intimitäten ist selbst dann, wenn sie im Prozess angesprochen wurden, ethisch nur zu rechtfertigen, wenn sie für das Verständnis des Sachverhaltes unverzichtbar sind, im vorliegenden Fall also für einen Prozess um Vergewaltigungsvorwürfe. So heißt es im Kodex des Deutschen Presserates: Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Das steht sinngemäß auch in den Leitlinien unserer Redaktion.

Ich jedenfalls glaube, dass das Verständnis eines Zeitungslesers für einen Vergewaltigungsvorwurf ohne detaillierte Information über sexuelle Vorlieben des Angeklagten zu erreichen ist. Leser sollen beurteilen, müssen nicht urteilen.

Der Grundsatz, dass sich Prominente mehr Öffentlichkeit gefallen lassen müssen als Hinz und Kunz, reicht alleine nicht aus für die Verbreitung intimer Details. Bleibt das Interesse der Öffentlichkeit für dieses Verfahren, das auch infolge der hohen medialen Aufmerksamkeit riesig ist. Wird daraus nun pure Sensationslust, weil es um Sexualpraktiken eines Prominenten geht?

Finden Sie für sich, verehrte Leser, eine Antwort. Ich antworte im Sinne des Persönlichkeitsschutzes für einen prominenten Angeklagten: Es sollte jetzt nicht alles aus dessen Intimleben in den Medien erscheinen, was vielleicht noch nicht einmal für die Rechtsprechung bedeutend ist.

 
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  • Reden wir mal ein bisschen Klartext, liebe Interessierte:

    WAS ist dieser Prozess gegen Hr. Kachelmann inzwischen eigentlich?

    Ein fairer Akt der blinden Justizia, um der Gerechtigkeit näher zu kommen? Ein infamer Racheakt einer Anzahl von (zu Recht?) enttäuschten Frauen, von denen mindestens eine bisher behauptet, von Hr. J.K., dem Prominenten mit Malus vor Gericht, "brutal vergewaltigt" worden zu sein, was in der Tat ein schweres Verbrechen von öffentlichem Interesse wäre?

    Oder doch nur ein bunt-gemischter Zirkus diverser schon fast als pathologisch zu bezeichnender Selbstdarsteller aller Coleur und Branchen, die sich eines gigantischen Medienspektakels sicher sein können?

    Oder Raum & Chance für politisch missionarische, verdiente 'Frauenbefreierinnen' der 60/70er Jahre, wie Fr. Alice Schwarzer, die sich nicht zu schade ist, ausgerechnet für die BLÖD_Presse ihre anerkannt journalistischen Fähigkeiten als Rächerin der geschundenen Frauenwelt in bare Münze zu verwandeln? Vermeintlich NUR, um "das Thema, das 90.000 Frauen jährlich angeht" im Fokus der öffentlichen Debatte um häusliche Gewalt zu halten?

    Oder gar ein Art moderner Gladiatorspiele in unserer leicht dekadenten Zeit, da das gelangweilte, von realen Ängsten um Zukunft, Arbeit, Renten und Umwelt getriebene Volk sich selbst erleichternd und genüsslich an der "Hinrichtung" eines ach-so-netten-Mannes mit dunklen Geheimnissen am Pranger der kollektiven Empörung austoben darf? Damit es die Spätnachrichten des Tages mit den ECHTEN Massenproblemen wieder besser verknusen kann? Oder am Ende eine verquere Profilierungsstudie einer übereifrigen Staatanwaltschaft für den Karriereanschub?

    Ich weiss es letztlich auch nicht, man kann nur analysieren und spekulieren.

    Aber eines scheint mir sicher: SOLCHE Prozesse verkommen immer öfter zu absurden Grotesken, werden NIEMANDEM im Sinne der Rechtssprechung und Wahrheitsfindung, oder gar einer gerechten Strafe für Vergehen bzw. Verbrechen mehr gerecht.

    Sie KÖNNEN es auch gar nicht, bedenkt man die genannten "Umstände" unter denen sie ablaufen, in der jeder noch so abartig anmutende "Witz" zur Showbühne für Profilneurotiker wird, wie z.B. für die mediale "Rampensau" Oliver Pocher, der sich den kamara-gerechten "Stunt" erlaubte, als verkleideter J.K. in der Limo anzurollen, sogar noch ein Heer von Journalisten und Fotografen narrte, als er folgende Erklärung als J.K.-Impersonator vorlas:

    „Ich möchte darauf hinweisen, dass eine eventuelle Inhaftierung meiner Person viele wichtige Projekte behindern würde. So darf ich ankündigen, dass ein großer deutscher Sender Interesse zeigt, mit mir eine Wetter-Show nur für Frauen zu produzieren. So viel sei verraten, es gibt auch schon einen Sponsor: ,always ultra – mach dir schöne Tage.'“

    Da verschlägt es mir die Worte ...

    LE
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