Kinder genießen in unserem Rechtssystem besonderen Schutz, das gilt also auch für Veröffentlichungen in den Medien. Zum besseren Verständnis gehe ich auf eine wenig beachtete Nachricht aus der vergangenen Woche ein. Sie zeigt, dass dieser Schutz missverstanden und von Erziehungsberechtigten selbst außer Kraft gesetzt werden kann.
Dem Berliner Tagesspiegel habe ich entnommen, dass die FDP vor ihrem Parteitag in Rostock von Fotografen und Printjournalisten verlangt habe, dass sie mittels Unterschrift erklären, in ihren Berichten „auf alle bildlichen Darstellungen“ der Kinder des neuen Parteichefs Philipp Rösler und „die Veröffentlichung solcher Darstellungen“ zu verzichten. Die FDP-Begründung: Das Recht der Kinder habe absoluten Vorrang. Sollte dem Wunsch nicht entsprochen werden, drohte die FDP mit rechtlichen Schritten.
Diese Maßnahme stieß auf Widerspruch, weil sie sich so nicht mit den Grundsätzen der Pressefreiheit vereinbaren lässt. Tatsächlich hatte Rösler wohl vor, seine Kinder zum Parteitag mitzubringen.
Die mögliche Folge: Wenn ein Prominenter wie der Minister, seine Kinder auf eine öffentliche Veranstaltung mitbringt, verlieren sie das Schutzrecht.
Kurz vor Beginn des Parteitages hat Rösler sich schließlich eines Besseren besonnen. Seine zweieinhalbjährigen Kinder waren nicht dabei. Damit können sie auch weiterhin – wie es das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat – als Kinder eines Prominenten unbeobachtet von Medien aufwachsen.
Hätte nämlich Röslers Frau, die beim Parteitag in der ersten Reihe saß, die Kinder auf dem Schoß gehabt oder Rösler sie nach der Wahl umarmt, wäre das als Bildveröffentlichung zulässig gewesen. Deshalb müssen Politiker die Folgen kennen, wenn sie selbst ihr Privatleben bewusst öffentlich zu Schau stellen. Dann können sie auch später eine Berichterstattung darüber nicht mehr untersagen.
Der Öffentlichkeit müssen sich auch weniger berühmte Erziehungsberechtigte bewusst sein. Ich beziehe mich auf eine Mutter, die ihr Kind zu einem öffentlichen Ereignis, dem Faschingszug in Würzburg, mitgebracht hatte. Sie wollte wissen, ob eine Fotoveröffentlichung, auf der auch ihr Kind erkennbar ist, zulässig sei. Ich habe diese Frage grundsätzlich bejaht. Klar ist: Wer derartige Ereignisse besucht, muss damit rechnen, dass Medien in Bild und Text von dort berichten. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein bei diesem Besuch fotografiertes Kind in Zukunft sein Schutzrecht verliert.
es ging net nur um die kids, dass er den rückzieher tätigte, sondern darum, dass dies die presse wie auch immer gegen ihn ausschlachtet. und als FDP boss kann er sich bei der derzeitigen wählergunst keine negativ-schlagzeilen leisten. frage mich auch, was so kleine kinder im alter von 2-3 jahren auf einem solchen meeting zu suchen haben, als deko, dass er den superpapi spielt? oder fehlen welche zum beifall klatschen?
Die Frage hier muss aber lauten: schlägt Pressefreiheit das "Wohl des Kindes", mit dem ja sonst nahezu alles "begründet" werden kann (bzw. mißbraucht werden kann)!?
Anton Sahlender, Leseranwalt
Anton Sahlender, Leseranwalt
Anton Sahlender, Leseranwalt
Es unterliegt nämlich der Willkür der Mutter, ob dieser Fotos seines Kindes erhält, ob er Fotos seines Kindes fertigen darf, ob überhaupt irgendein Austausch von "Lebensdokumenten" stattfindet. Es gibt außerdem in Deutschland zuhauf sog. "Verurteilungen" von Vätern, weil Fotos veröffentlich wurden, die diese zusammen mit ihren Kindern zeigten. Prominente Beispiele dafür sind Mathieu Carriere oder der Regisseur Douglas Wolfsperger. Wußten Sie nicht? Interessiert auch nicht, Hauptsache die Pressefreiheit ist sicher....
Die Diskriminierung, denen deutsche Väter ausgeliefert sind, hat nicht nur viele Facettem sondern wird auch trotz Urteilen des EGMR unbeirrt fortgesetzt!
Nochmal: die Presse hat in Bezug auf Kinder mehr Rechte als nichtverheiratete Väter, denen das Sorgerecht immer noch per Gesetz verweigert wird!