Richter entscheiden, wenn sie Kläger und Beklagte bzw. deren Anwälte und eventuell Zeugen zur Sache angehört und deren Aussagen und Argumente vor bestehendem Recht bewertet haben. So soll es sein. Darauf muss man vertrauen können. Trotzdem fallen Urteile bekanntlich nicht immer zur Zufriedenheit der Beteiligten aus. Zuweilen wird das zum Problem von Journalisten, die über eine Verhandlung berichten.
So war es bei einem Nachbarschaftsstreit, über den ein Gericht entschied. Darüber war in einer Lokalausgabe berichtet worden. Das hat einen der Beteiligten an der Auseinandersetzung so verärgert, dass er seine Zeitung abbestellte. Er bezweifelt nämlich, dass an dem privaten Streitfall überhaupt öffentliches Interesse besteht. Folglich ist für ihn die Veröffentlichung unzulässig.
Anders sieht das die Lokalredaktion. Geht es doch um einen vor Ort bekannten Baum, über den schon zuvor berichtet wurde. Außerdem waren die Erklärungen des Gerichts für ähnliche Fälle richtungsweisend. Also besaß der Bericht auch für Dritte einen Nutzwert.
Solcher Nutzen entsteht bei Zivilverfahren nicht selten: Kann es sich doch um Miet- oder Eigentumsauseinandersetzungen handeln, um geschäftliche Streitigkeiten und vieles mehr, was das Alltagsleben betrifft. Leser können sich an solchen Entscheidungen und deren Begründungen orientieren, falls sie mal in eine ähnliche Situation geraten. Lesenswert sind auch überraschende Entscheidungen oder Fälle, die kuriose Vorgänge aufzeigen. Sozusagen aus der Kategorie „Mann beißt Hund“.
Schließlich hat sich der Abbesteller noch beschwert, weil er vor der Berichterstattung aus dem Gericht nicht zu Wort gekommen sei. Ja, beide Seiten zu hören, wäre außergerichtlich in einem Streitfall journalistisch notwendig gewesen. Hier aber hat das der Richter bereits getan. Er hat die Argumente von Kläger und Beklagten schon gegeneinander abgewogen und entschieden. Und Urteile gelten, wenn sie rechtskräftig sind, juristisch als Wahrheitsbeweis. Für nachfolgende und vergleichbare Fälle werden sie gerne als Orientierung herangezogen.
Natürlich dürfen Redaktionen Entscheidungen von Gerichten in Zweifel ziehen und neu recherchieren. Das ist notwendig, wenn Anhaltspunkte für eine schlechte oder falsche Entscheidung vorliegen. Die gab es nicht, obwohl das der Beschwerdeführer aus seiner Sicht anders sieht.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich den Fall, der zur Beschwerde führte, nicht erkennbar mache. Geht es doch um grundsätzlich gültige Kriterien für Gerichtsberichte.
Dazu ein Zitat von Norbert Blüm, dessen lesenswertes Buch "Einspruch" letzte Woche erschienen ist:
"...die Gerichte sind keine Tempel von Recht und Gerechtigkeit. Sie sind eher Häuser der Überheblichkeit. Es ist ja richtig, dass Richter unabhängig sein sollen. Aber das heißt nicht, dass sie sich nicht zu rechtfertigen haben. Richter scheinen über alles erhaben zu sein. Heute werden selbst Chefärzte entlassen, wenn sie Fehler machen. Richtern kann das nicht passieren. Eklatante Fehler von Richtern können doch nicht folgenlos bleiben. Eher trifft der Blitz einen Menschen, als ein Richter Konsequenzen aus Fehlern zieht.".....
http://www.tagesspiegel.de/politik/norbert-bluem-von-justiz-enttaeuscht-meine-vorstellung-von-recht-und-gerichten-war-kinderglaube/10695070.html
Insbesondere die Familiengerichte sind ein Problem!!
Wann hat die Mainpost jemals überhaupt solche "Anhaltspunkte" gesehen?! Nennen Sie auch nur einen Fall!
Auch berichtet die Mainpost sehr wohl regelmäßig über Strafverfahren, Haftbefehle, Massnahmen gegen Bürger etc., vor Urteil und "vorurteilend" vor Gerichtsverhandlung; und damit ohne dass "ein Richter dem Journalisten die Recherche abgenommen hat" respektive mit Betroffenen, Angeklagten, Anwälten etc. gesprochen hat - von "Recherche" ganz zu schweigen!
Was Sie hier behaupten, stimmt schlicht nicht.
Informationen bezieht man ggf. - wie in meinem Fall - vom Pressesprecher der Staatsanwaltschaft und sonst niemandem.
M.Deeg
Polizeibeamter a.D.
sorry aber hier muss ich der Mainpost zustimmen. Sie hat hier absolut recht, darüber zu berichten, weil es eben ab und an auch mal Fakten gibt, die den Gerichten entweder nicht bekannt sind oder von den Gerichten schlichtweg ignoriert werden.
Von daher hat die Mainpost hier recht, solche zweifelhaften Fälle neu zu recherchieren und nachzuhaken und so auf diesem Wege Fehlentscheidungen von Gerichten aufzudecken, damit die werten Herren Polizeibeamte und Richter ab und an auch mal mit der Nase auf ihre eigenen Fehler draufgestoßen werden.
Und ob dass, was die Mainpost hier berichtet nun stimmt oder nicht, sollten gründliche Ermittlungen ergeben, begleitet von journalistischen Recherchen und Meldungen von Bürgern die eventuell weiteren Fakten haben.
Wie der Leseranwalt hier mit gönnerhaftem Gestus geruht mitzuteilen, brauchen die Journalisten ja gerade nicht recherchieren, weil der Richter - respektive der Pressepsprecher der Staatsanwaltschaft - das den Journalisten "abnimmt"..!
Das nennt man auch Hofberichterstattung.
unser Leseranwalt hat ausgeführt, dass nicht JEDES Gerichtsurteil einer nachträglichen Recherche bedarf. Dies wäre auch kaum zu realisieren.
Freundliche Grüße
Lukas Will
Online-Redaktion