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Vertraulich miteinander gesprochene Worte sind geschützt und dürfen meist nicht veröffentlicht werden
Wenn Sie, verehrte Leserinnen und Leser, sich irgendwo miteinander unterhalten, gilt das Gesagte als vertraulich und gehört zu Ihrer geschützten Persönlichkeitssphäre. So müssen Sie sich eine Verbreitung, die Sie identifizierbar macht, in einem Medium nicht gefallen lassen.
Redaktion
 |  aktualisiert: 31.05.2010 20:20 Uhr

Es sei denn, Sie sagen Dinge von überragendem Informationsinteresse und von so großer Bedeutung für die Allgemeinheit, dass demgegenüber ihr Selbstbestimmungsrecht zurücktreten muss. Das könnte der Fall sein, wenn sich durch Berichterstattung Gefahren für die Allgemeinheit abwenden ließen.

Unter vier Augen, in einer Pause am Rande einer Veranstaltung, unterhielten sich kürzlich zwei Personen. Sie waren beide, ebenso wie ihre Worte, mit dem Ereignis verknüpft. Jetzt besprachen sie sich aber inoffiziell. Groß war ihre Überraschung, als sie in der Zeitung lasen, was sie miteinander geredet hatten. Sie waren dabei in ihrer Funktion erkennbar. Sie haben sich beschwert, denn ihre Worte hatten sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Ein Journalist war auf einem Flur Zeuge ihres in seiner Nähe geführten Pausengesprächs geworden. Das Gesagte hielt er für einen interessanten Aspekt in seiner Berichterstattung und ließ es in seinen Text einfließen.

Der Journalist hatte – ohne nachzufragen – angenommen, dass die Unterhaltenden gegen eine Veröffentlichung nichts einzuwenden hätten. Mussten doch in ihrer Umgebung Dritte fast zwangsläufig zuhören. Zudem war offiziell bekannt, dass Presse zugegen war.

Dennoch: Was unter vier Augen ausgetauscht wurde, hätte man nicht direkt verbreiten dürfen, wenn dabei die Unterhaltenden erkennbar werden. Die glaubten, zumindest akustisch unter sich zu sein. Diese ihre allzu große Vertrauensseligkeit löst den Schutz für sie und ihr durchaus bemerkenswertes, aber nicht ausreichend bedeutendes Gespräch nicht auf. Dessen Inhalt hätte aber durch weitere Recherche – auch unabhängig vom Ausgangsgespräch – als Thema wirklich große Bedeutung gewinnen können. So aber blieben kritische Worte unüberprüft und konnten sogar Dritte belasten. Fairness und journalistische Sorgfaltspflicht waren eben vernachlässigt.

Das Thema soll aber, dann gut recherchiert, noch einmal aufgearbeitet werden. Ich verzichte hier darauf, das geschilderte Ereignis kenntlich zu machen, weil ich alle Beteiligten erneut belasten könnte.

 
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