zurück
Vergleiche mit der nationalsozialistischen Vergangenheit werden gestrichen
Leserbriefschreiber ärgern sich häufig darüber, dass die Redaktion ihre Texte kürzt und dass sie in schlimmeren Fällen dabei den Sinn entstellt. Letzteres darf nicht geschehen. Das Kürzen von Leserbriefen dagegen ist erlaubt. Schließlich ist der Platz in Zeitungen nicht unbegrenzt.
Leseranwalt
Redaktion
 |  aktualisiert: 13.04.2009 20:05 Uhr

Ich beleuchte heute aber einen anderen, sehr wichtigen Aspekt: Die Redaktion schützt auch Leserbrief-Autoren. Das ist ihre Aufgabe und zählt zu ihrer Verantwortung. Ich nenne zwei Beispiele.

Vergleiche aktueller Vorgänge, mit der Situation während der nationalsozialistischen Vergangenheit, werden in fast allen Fällen gestrichen. Diese Rückschlüsse sorgen nämlich nicht nur in der politischen Auseinandersetzung für Verstimmung. Sie können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Redaktion kürzt sie deshalb aus den Leserbriefen heraus und gibt die Briefe erst danach zur Veröffentlichung frei. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn die wesentliche Aussage der Zuschrift darüber nicht verloren geht. Ist das der Fall, wird der Brief an die Autoren unveröffentlicht zurückgereicht. Es gab eine ganze Reihe von Fällen, in denen die Absender für die Zurückweisung dankbar waren, weil sie die politisch nicht korrekten Vergleiche mit der Nazizeit unbedacht hingeschrieben hatten.

Gleichermaßen wird mit Schreiben umgegangen, in denen andere Personen beleidigt werden oder ihnen Tatbestände unterstellt werden, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müssen.

Sie können auch dann Leserbriefe vertrauensvoll einschicken, wenn Sie sich in der Rechtschreibung nicht ganz so sicher fühlen. Die Redaktion bemüht sich, die Texte zu korrigieren, sie fehlerfrei und verständlich zu veröffentlichen. Auch das geht nur, wenn der Sinn des Schreibens für den bearbeitenden Redakteur über alle Fehler hinweg noch eindeutig auszumachen ist. Sonst erhalten Sie auch dieses Schreiben zurück.

Natürlich ist es umgekehrt schon vorgekommen, dass bei der Erfassung von Texten, die nicht digital übermittelt worden sind, die Fehler erst in der Redaktion gemacht wurden und der Absender, der mit seinem Namen dafür einstehen muss, peinlich berührt war. Dafür müssen wir uns entschuldigen. Falls die Fehler sinnentstellend wirken, werden sie in einer weiteren Veröffentlichung berichtigt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Leseranwalt
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top