Ich beleuchte heute aber einen anderen, sehr wichtigen Aspekt: Die Redaktion schützt auch Leserbrief-Autoren. Das ist ihre Aufgabe und zählt zu ihrer Verantwortung. Ich nenne zwei Beispiele.
Vergleiche aktueller Vorgänge, mit der Situation während der nationalsozialistischen Vergangenheit, werden in fast allen Fällen gestrichen. Diese Rückschlüsse sorgen nämlich nicht nur in der politischen Auseinandersetzung für Verstimmung. Sie können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Redaktion kürzt sie deshalb aus den Leserbriefen heraus und gibt die Briefe erst danach zur Veröffentlichung frei. Das funktioniert allerdings nur dann, wenn die wesentliche Aussage der Zuschrift darüber nicht verloren geht. Ist das der Fall, wird der Brief an die Autoren unveröffentlicht zurückgereicht. Es gab eine ganze Reihe von Fällen, in denen die Absender für die Zurückweisung dankbar waren, weil sie die politisch nicht korrekten Vergleiche mit der Nazizeit unbedacht hingeschrieben hatten.
Gleichermaßen wird mit Schreiben umgegangen, in denen andere Personen beleidigt werden oder ihnen Tatbestände unterstellt werden, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen müssen.
Sie können auch dann Leserbriefe vertrauensvoll einschicken, wenn Sie sich in der Rechtschreibung nicht ganz so sicher fühlen. Die Redaktion bemüht sich, die Texte zu korrigieren, sie fehlerfrei und verständlich zu veröffentlichen. Auch das geht nur, wenn der Sinn des Schreibens für den bearbeitenden Redakteur über alle Fehler hinweg noch eindeutig auszumachen ist. Sonst erhalten Sie auch dieses Schreiben zurück.
Natürlich ist es umgekehrt schon vorgekommen, dass bei der Erfassung von Texten, die nicht digital übermittelt worden sind, die Fehler erst in der Redaktion gemacht wurden und der Absender, der mit seinem Namen dafür einstehen muss, peinlich berührt war. Dafür müssen wir uns entschuldigen. Falls die Fehler sinnentstellend wirken, werden sie in einer weiteren Veröffentlichung berichtigt.