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Über mögliche Gefahren bei der Vermittlung des Unbegreiflichen
Der Amoklauf von Ansbach muss dazu führen, dass der Journalismus danach erneut kritisch betrachtet wird. Amokläufe beschäftigen Leser wie Redaktionen und vor allem den Deutschen Presserat, als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle von gedruckten Medien und von deren Internetangeboten. Dieses Reflektieren ist wichtig.
Redaktion
 |  aktualisiert: 27.10.2009 14:18 Uhr

Der Amoklauf von Ansbach muss dazu führen, dass der Journalismus danach erneut kritisch betrachtet wird. Amokläufe beschäftigen Leser wie Redaktionen und vor allem den Deutschen Presserat, als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle von gedruckten Medien und von deren Internetangeboten. Dieses Reflektieren ist wichtig. Darauf weist die hohe Zahl der Beschwerden hin, gerade nach der Berichterstattung zu Winnenden.

Wer mehrere Medien nutzt, konnte nun sehen, dass eine große Boulevardzeitung bald nach dem Amoklauf von Ansbach ein Bild des 18-jährigen Täters auf ihrer Titelseite verbreitete und später wieder im Innenteil. TV-Sender haben mit kurzen Einblendungen seines Fotos nachgezogen. Über diese medial sonst unübliche Praxis der Bildveröffentlichung eines jungen Menschen vor einer Verurteilung lässt sich streiten. Presserechtlich ist sie vertretbar, weil es ein außergewöhnlicher Fall ist. Ethische und vorbeugende Überlegungen sprechen aber dagegen. Sie waren es wohl, die andere Medien veranlassten, den Amokläufer auf dem Foto unkenntlich zu machen. Unserer Redaktion lag kein Bild vor. Sie hätte aber ohnehin auf die Veröffentlichung verzichtet.

Gründe für die Zurückhaltung in Beiträgen über Täter stellt der Deutsche Presserat heraus. Er hatte in einer Mitteilung an Redaktionen schon nach Winnenden Professor Herbert Scheithauer zitiert, einen Entwicklungspsychologen und Wirkungsforscher von der Freien Universität Berlin: „Nicht den Täter und seine Motive in den Vordergrund rücken, sondern die Tat, keine Klischees fördern, keine Bilder vom Täter zeigen und keine Namen nennen.“ Bei allem legitimen öffentlichen Interesse müssten sich Journalisten stets fragen, wie ihre Beiträge auf potenzielle Täter wirken könnten. Nachahmung darf nicht befördert werden.

Dass mittlerweile eine Mitschülerin des Ansbacher Amokläufers identifizierbar in der „Bild“-Zeitung über die Tat erzählt hat, verdient ebenfalls eine eher kritische Betrachtung. Auch ohne Identifizierbarkeit einer Schülerin sind deren Aussagen nämlich verständlich und nachvollziehbar.

Grundsätzlich hatte der Presserat nach Winnenden wissen lassen, dass er in seinen Entscheidungen Professor Rüdiger Wulf folge, einem Kriminologen und Viktimologen (Opferforscher) von der Uni Tübingen. Der sagt: „Wenn über einen Amoklauf berichtet wird, muss der Opferschutz im Vordergrund stehen. Medienberichte dürfen nicht zu weiteren Opfern führen.“ Dass sich daraus ein schwieriges Spannungsverhältnis ergibt, einerseits zwischen dem Schutz von Hinterbliebenen und Angehörigen der Opfer und andererseits dem berechtigten öffentlichen Interesse, erkennt der Presserat. Absolut authentische Quellen für verlässliche Berichte und für Ursachenforschung sind eben Angehörige und Bekannte. Denen darf bei Recherche und Berichterstattung der Medien kein weiteres Mal Leid zugefügt werden.

Zur Erinnerung: Gerügt hat der Presserat nach dem Amoklauf von Winnenden die Nennung von Namen der Opfer. Dass er das auch bei der grafischen Nachstellung der Tat getan hat, weil sie den Täter heroisiere, stößt auf Kritik. Denn eine solche Nachstellung kann man für die Vermittlung des „Unbegreiflichen“ durchaus als angemessen ansehen.

Zwischen dem öffentlichem Auftrag der Medien und ethischen Grenzverletzungen verläuft ein schmaler Grat. Jeder Einzelfall – von denen kein weiterer zu wünschen ist – muss von den Redaktionen neu beurteilt werden. Dabei sollte man sich nicht von Empörung und Emotionen leiten lassen.

 
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