zurück
Über die Anmaßung, einen Leserbrief mit dem Namen eines anderen einzuschicken
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.07.2011 12:33 Uhr

Entschuldigt hat sich am 28.6. (Überschrift: „Gefälschter Leserbrief“) die Redaktion bei einem Leser dafür, dass sein Name und seine Anschrift von einem Leserbriefschreiber missbraucht worden sind. Eine in der Zeitung veröffentlichte Zuschrift war nicht von ihm und hat auch nicht seine Meinung wiedergegeben. Das wurde in den Leserbriefspalten mit der Entschuldigung klargestellt.

Dieser Vorgang gab anderen Lesern zu denken. Einer empfahl mir, rechtlich gegen den „Leserbrieffälscher“ vorzugehen, also Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Das schrecke Nachahmer ab, zumal wenn wir es in der Zeitung mitteilen.

Ich musste ihm leider erklären, dass das so nicht funktioniert. Denn in diesem Leserbrief lag inhaltlich kein Straftatbestand vor. Ein Unbekannter hatte lediglich unter anderem Namen die Differenzen zwischen Bundestrainer Jogi Löw und Michael Ballack kommentiert. Es fand sich kein Aspekt, der strafrechtlich verfolgbar gewesen wäre – etwa eine Ehrverletzung. Das wäre ohnehin in der Redaktion gescheitert und erst gar nicht veröffentlicht worden. Darauf hinzuweisen, ist mir wichtig.

Was wirklich vorliegt, bezeichnen Juristen als Namensanmaßung. Die Möglichkeit, auf dem Rechtswege dagegen vorzugehen, steht der davon betroffenen Person zu, jener, deren Namen missbraucht worden ist.

Nehmen wir also mal an, die hätte Anzeige gegen Unbekannt erstattet und die Person, welche sich ihren Namen angemaßt hat, wäre sogar ermittelt worden. Die hätte sich dann mit Sicherheit zivilrechtlich bei Strafandrohung verpflichten müssen, diese Anmaßung nicht zu wiederholen und fortan zu unterlassen. Geschätzte Kosten für die dazu verpflichtete Person: bis zu 1000 Euro – vorwiegend für den Anwalt.

Hätte, wenn und wäre – das alles ist hypothetisch. Auf keinen Fall soll dazu ermuntert werden, gefahrlos Leserbriefe unter anderem Namen an die Redaktion zu schicken. Deren Sorgfaltspflicht gebietet es, darauf zu achten, dass Zuschriften mit wahrhaftigen Namen veröffentlicht werden. Deshalb gehört auf Leserbriefe zum Absender immer eine Telefonnummer. Ohne die geht nichts. Sie lässt in Zweifelsfällen Kontrollanrufe zu. Die erfolgen vorwiegend bei konfliktträchtigen Zuschriften und bei solchen, in denen abseitige oder unwahrscheinliche Ansichten vertreten werden. Die Kritik am Fußballbundestrainer, wegen dessen Entscheidung zu Ballack, fiel nicht in diese Kategorien. Sie war harmlos.

Wir haben insgesamt aufrechte Leserbriefschreiber. Falsche Anschriften sind uns nur alle drei, vier Jahre mal untergekommen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Leseranwalt
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • dass sich der Verfasser nicht zu einen Leserbrief, der inhaltlich wirklich gut ist, bekennt. Dieser Leserbrief ist mir positiv aufgefallen, bevor die Meldung kam, er sei unter falschem Namen eingesendet worden - sehr merkwürdig.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • antonsah
    Wer kann schon wirklich wissen, was die Leute bewegt.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten