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Redakteure müssen den Einsatz des Rotstiftes so beherrschen, dass sie damit keine Beiträge entstellen
Für die Entsendung eines neutralen Redakteurs Ihrer Zeitung – normalerweise eine Selbstverständlichkeit – wollte ich mich eigentlich bedanken. Wenn da nicht der Verdacht wäre, dass der Beitrag redigiert worden sein könnte.
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.12.2021 10:47 Uhr

Aus einem Vereinsvorstand erreicht uns diese Sorge um die Unabhängigkeit unserer Redakteure – des Redigierens wegen. Weil Redigieren eine unverzichtbare tägliche Aufgabe der Redaktion ist, fordert das eine Erklärung heraus. Und weil Redigieren schon oft Misstrauen erregt hat.

Redakteure redigieren, weil sie im Sinne des Presserechtes die Inhalte verantworten. Aber nicht nur deshalb: Sie müssen auch für angemessene Präsentationen von Beiträgen in der Zeitung sorgen, darunter die freier Mitarbeiter, die meist zuhause an deren Schreibtischen entstehen. In der zuständigen Redaktion bringt man sie in Form und Umfang in die auf der Seite vorgesehene Fassung. Und man überprüft den Inhalt auf Einhaltung journalistischer Regeln.

Dass solche Bearbeitung von Beiträgen die Journalisten nicht ihrer Unabhängigkeit beraubt und dabei die Unabhängigkeit der Zeitung sichert, ist die Regel und kein Widerspruch. Kann doch jeder Journalist Gewissensfreiheit beanspruchen. Niemand kann ihn zwingen, Artikel gegen sein Gewissen zu schreiben.

Der Verdacht des Vorstands gilt einem Bericht über die Hauptversammlung des Vereins. Die Redaktion hatte einen freien Journalisten damit beauftragt – keinen Redakteur, wie es in der Zuschrift steht. Ich vermute, dessen danach veröffentlichter Beitrag stellt die Vereinsverantwortliche nicht ganz zufrieden.

Nun kennen es Zeitungsredaktionen, dass bei Unzufriedenheiten Redakteure und das Redigieren zur Zielscheibe von Kritik werden. Das gilt besonders, wenn Passagen dem Rotstift (digital: Entfernen) zum Opfer gefallen sind. Das schmerzt Autoren ebenso wie so manche Leserbriefschreiber, die das ertragen, aber nicht hinnehmen müssen, wenn der Sinn ihrer Beiträge entstellt wird. Immerhin stehen sie mit ihrem Namen für den Inhalt. Deshalb ist die Kunst des Streichens, ohne zu entstellen, wichtige berufliche Anforderung an Redakteure.

Das Grundrecht der Pressefreiheit schützt – aber in erster Linie vor staatlichen Eingriffen. Davon profitieren freie Journalisten, angestellte Redakteure und Medien, die aber darüberhinaus ihre Unabhängigkeit selbst sichern müssen. Im Alltag übernehmen das verantwortliche Redakteure, die sich dabei an Grundregeln des Journalismus und Richtlinien einer Zeitung orientieren. Darin ist Unabhängigkeit festgeschrieben. Einflussnahme Dritter darf es nicht geben.

Die Leitlinien der Redaktion unter: www.mainpost.de (pdf beim Impressum).

 
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