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LESERANWALT
Leseranwalt: Das real existierende "Grauen" soll nicht verharmlost werden - auch nicht durch Grusel zu Halloween
Der Titel eines netten Artikels über ein Gruselhaus könnte auch Menschen mit schlimmen Schicksalen treffen. Der Fall zeigt, warum Sensibilität bei der Wortwahl ratsam ist. 
Zu Halloween legt eine Familie in einem Dorf in Unterfranken seit acht Jahren auf ihrem Anwesen aufwändig und liebevoll ein 'Labyrinth des Grauens' an. Ein Leser mahnte: Die Meldung darüber hatte eine Überschrift mit ungeeigneter Wortwahl.  
Foto: Stefan Pfister | Zu Halloween legt eine Familie in einem Dorf in Unterfranken seit acht Jahren auf ihrem Anwesen aufwändig und liebevoll ein "Labyrinth des Grauens" an.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 12.02.2024 18:17 Uhr

Leser H.B. hat ein Problem - und vielleicht nicht nur er. "Ein Labyrinth des Grauens", so schreibt er mir, sei in der Ukraine sichtbar und "dem 'Teufel' Putin sind keine Grenzen gesetzt". Flüchtlinge von dort und aus Ländern wie Afghanistan, Iran, Syrien oder die Menschen in Israel und Gaza waren und sind wohl vom "Grauen" hinreichend betroffen. Auch deshalb stört sich H.B. an einer Überschrift: "Hereinspaziert ins Labyrinth des Grauens".

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