Veröffentlichen dürfen sie aber nur das, was keine Rechte verletzt und ethische Grundsätze beachtet. Dazu zitiere ich aus einer Entscheidung des Deutschen Presserates, der Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle gedruckter Medien:
„Strandfeier wurde ihr zum Verhängnis“, überschreibt 2010 eine Regionalzeitung ihren Internet-Bericht über die Vergewaltigung einer jungen Frau in der Türkei. Man liest, das 17-jährige Opfer stamme aus einem kleinen Ort im Verbreitungsgebiet und absolviere eine Ausbildung zur Justizangestellten. Sie habe in einem sozialen Netzwerk festgehalten: „Stimmung: geliebt. Zwei Tage später: Stimmung: zugeknallt“. Wenige Wochen später sei sie an die türkische Riviera gereist, um Urlaub zu machen. Zu Alkohol gebe sie online ein klares Bekenntnis ab: „Nein“.
Ein Leser beschwert sich beim Presserat. Die Redaktion habe in einem sozialen Netzwerk recherchiert und verletze dadurch die Privatsphäre der jungen Frau und deren Persönlichkeitsrechte. Soziale Netzwerke seien keine Datenbank für Journalisten, sondern geschützte Bereiche, in denen sich auch Minderjährige frei äußern können.
Von der Regionalzeitung wird bestätigt, der Redakteur habe tatsächlich auf offene, für jedermann zugängliche Einträge der jungen Frau in sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Es gehöre heute zum journalistischen Handwerk, auch im Internet zu recherchieren. Seiner Sorgfaltspflicht sei der Autor nachgekommen. Er habe sich bei der Staatsanwaltschaft vergewissert, dass der Name korrekt und der Internet-Eintrag zweifelsfrei dieser jungen Frau zuzuordnen sei. Die Redaktion habe deren Anonymität aber gewahrt, indem sie kein Foto von ihr gezeigt und ihren Nachnamen im Bericht abgekürzt habe.
Auch der Presserat entschied, das der Beitrag nicht gegen den Pressekodex verstößt. Es werde kein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil die Betroffene nicht für einen erweiterten Personenkreis erkennbar sei. Siehe www.presserat.de (0598/10/1-BA).
Ich merke an, dass die Rechtsprechung Identifizierbarkeit schon für gegeben hält, wenn ein kleiner Kreis die betroffene Person erkennen kann. Und ich halte es für fragwürdig, Online-Einträge einer Minderjährigen, die aus juristischer Sicht als noch nicht ausreichend einsichtsfähig gilt, in einem Medium zu verbreiten.
Und dass bedeutet: hier ist auch die Frage nach dem Datendiebstahl zu stellen. Denn die Frage ist: hat das Kind oder dessen Eltern der Veröffentlichung dieser Daten zugestimmt?
Von daher: hier muss der Staatsanwalt eingeschaltet werden zur Klärung dieser Sache!! Und von der Mainpost würde ich gerne etwas mehr Schutz von minderjährigen Kindern sehen und den Respekt vor deren Privatsphäre sowie generell von der Mainpost den Schutz von Internet-Usern in sozialen Netzwerken einfordern!!
es tut mir leid, aber in vorliegenden Fall kann ich die Ansicht des Presserates nicht teilen.
Hier geht es darum, welche Quellen Journalisten für ihre Recherchen verwenden dürfen und welche nicht. Und soziale Netzwerke sind auch in meinen Augen geschützte Bereiche, in die Journalisten nicht einzudringen haben.
Denn dabei geht es nicht mehr nur um das Thema Privatsphäre, es geht auch um Datenschutz, Schutz von minderjährigen Kindern und es geht um den besonderen Schutz der Privatsphäre. Und hier sollten die Herren und Damen Journalisten bitte mal die Artikel 1 bis einschließlich 10 Grundgesetz bitte mal lesen.
Darüber hinaus geht es auch um den sogenannten Computerschutz. Dazu gibt es ein einschlägiges Urteil unseres Bundesverfassungsgerichts!!
http://grundrechteforum.de/bverfge-120-274-grundrecht-auf-computerschutz/220/
Anton Sahlender, Leseranwalt
Das ständige Leugnen und Ignorierenwollen langweilt und lässt tief blicken, was Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit bei Ihrer Zeitung angeht.
Und da Ihr Beitrag Persönlichkeitsrechte und Recherche betrifft, ist mein Beitrag auch nicht "unpassend", wie Sie meinen.
Und selbstverständlich steht mir der Rechtsweg offen - wenn dieser Hinweis die einzige Reaktion ist, ist das ein enormes ARMUTSZEUGNIS!
Glauben Sie nicht auch, dass man nicht alles hinnehmen sollte? Bei mir wurde JEDE Grenze überschritten, und das wiederholt....
Die Rolle der Strafverfolgung bei Verleumdungen und Rufmord - wie in meinem Fall - ist das eigentlich wesentliche.
Von der Mainpost bis jetzt keine Reaktion, Klage rückt somit näher:
Insbesondere drei Sachverhalte sind zu klären:
a) die o.g. Überschrift "Ex-Polizist drohte mit Amoklauf" auf Zuruf der Staatsanwaltschaft und Spitze einer Medienkampagne, die 2005 mit der reißerischen Überschrift "ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin" begann, unter Ausblendung nahezu aller relevanten Fakten.
b) die Weiterverbreitung von Fehldiagnosen, die ein regionaler Gutachter im Auftrag dieser Staatsanwaltschaft praktisch erfunden hat!
c) die glatte Lüge in Mainpost-Artikel mit ebenso reißerischer Überschrift, in irgendeiner Weise seien "Fotos" von mir verbreitet worden, was ebenfalls bis heute in Verfahren missbraucht wird, um mich zu diskreditieren.
Dies ist folgenreicher Rufmord!
Am 25. Juni 2009 berichtete die Mainpost phantasiereich unter der vernichtenden SCHLAGzeile: "Ex-Polizist drohte mit Amoklauf" über mich.
"Identifizierbar" war und bin ich zweifelsfrei.
"Quelle" war der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Erik Ohlenschlager (zwischenzeitlich hochbefördert zum Vors. Richter).
Das war unwahr und dennoch bis heute weder Anlass für angemessene Richtigstellung oder gar Entschuldigung. Andere Kommentatoren hier bezogen sich erst jüngst wieder darauf.....
Schlage vor, ein SCHMERZENSGELD von 10.ooo Euro wäre angemessen.
Gegenrede.....?
Dennoch: in diesem Zusammenhang biete ich der Mainpost hiermit an, die Summe offiziell an den Deutschen Kinderschutzbund (näheres zu klären) als Spende zu bezahlen.
Wie gesagt, anhand der zahlreichen und über Jahre ständig wiederholten Falschaussagen wider besseres Wissen sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn ich kein "Prozesshansel" bin sondern es offenbar ein "strukturelles" Problem gibt !
Bezüglich der "beißenden Hunde" zitiere ich Norbert Nedopil aus einem Interview, kürzlich im SZ-Magazin:: "Sind Sie schon mal vom Hund gebissen worden? Dann gilt für Sie eine höhere Wahrscheinlichkeit, noch mal gebissen zu werden, weil Sie Signale setzen, die ein Hund erkennt."
Die Mainpost wird gerade oft "gebissen" - ist die Frage, wie lange sie noch weglaufen will!
Der Mainpost entging das, auch aus dem Fehlgutachten wird munter weiter verbreitet.
Erstaunlich, was einem so passieren kann in dieser Region, wenn man der Obrigkeit mal widerspricht.....
Aber im Ernst: Sie haben ja so was von recht mit Ihrem "früher": Damals hatten wir auch noch zwei konurrierende Lokalzeitungen in Würzbugr und weitere autarke Lokalblätter nin Unterfranken, da gabs nich Konkurrenz und die belebt ja bekanntlich das Geschäft und hebt die Qualität
Werden die Persönlichkeitsrechte immer wieder derart verletzt, ist das auch eine Gefährdung der Pressefreiheit auf lange Sicht: Der Druck wird zunehmen, das Rechtsempfinden der Menschen wandelt sich (nicht ganz zu Unrecht). Ganz abgesehen davon, was man mit einer solchen Veröffentlichung einer jungen Frau, die sowieso schon ein Opfer ist, noch zusätzlich an Leid zufügt. Mit dem öffentlichen Interesse an einer solchen Berichterstattung dürfte das nicht mehr zu rechtfertigen sein. Pressefreiheit ist ein hohes Gut, das aber auch einen verantwortlichen Gebrauch erfordert.