zurück
Haben auch Sie ein Auge darauf: Wie durchschaubar handeln ihre Stadt- oder Gemeinderäte
Weil es zum Journalismus gehört, einmal veröffentlichte wichtige Themen nicht einfach wieder auf sich beruhen zu lassen, greife ich erneut die Öffentlichkeit demokratischer Prozesse auf.
Redaktion
 |  aktualisiert: 04.10.2011 12:16 Uhr

Ich sehe ein Interesse der Leserschaft darin, dass Verantwortliche in Kommunen und Behörden durchschaubar handeln. Am 8. August haben wir eine Seite über diese Verpflichtung in dieser Zeitung veröffentlicht. Sie entstand aus der Erkenntnis heraus, dass viele Beratungen und Entscheidungen in Kommunen unerklärt und vielleicht unberechtigt hinter verschlossenen Türen stattfinden. Das kann auch die Rechtsaufssicht der Regierung von Unterfranken nicht zulassen. Auch sie hatte im März alle Kommunen in einem Rundschreiben auf die Unverzichtbarkeit von öffentlichem Handeln hingewiesen.

Haben diese Hinweise Erfolg? Das gilt es zu ergründen. Journalisten haben ein Auge darauf. Aber auch Sie, als Leser, können sich zu Wort melden, wenn in Rathäusern oder Landratsämtern zu viel hinter verschlossenen Türen verhandelt wird. Es geht um Themen, die ihrer Meinung nach dort nicht hingehören – etwa Beratungen und Entscheidungen über Angelegenheiten die viele Menschen betreffen. Gerade beim Umgang mit öffentlichen Geldern haben Sie Anspruch auf demokratische Teilhabe.

Nur in Ausnahmefällen dürfen Bürgermeister oder Landräte interessierte Bürger aus Sitzungen ausschließen. Dann nämlich, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner durch Öffentlichkeit gefährdet würden.

Zum Wohl der Allgemeinheit zählen wichtige Interessen des Staates und der Kommunen. Dabei kann es um öffentliche Sicherheit und Ordnung gehen, um wesentliche Verhandlungspositionen oder finanzielle Interessen. Auch Einkommens-, Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, wirtschaftliche Belastungen oder Geschäftsbeziehungen einzelner Personen gehen die Öffentlichkeit nichts an.

Doch Achtung: Weder Gemeinde- und Landkreisordnung erlauben Geheimniskrämerei, wenn man sich dadurch in Rathäusern oder Landratsämtern lediglich einen einfacheren, ungestörten Willensbildungsprozess verspricht.

Die Vorschriften lassen Interpretationsspielräume für Stadt-, Kreis oder Gemeinderäte. Wer sich aber durch undurchsichtiges Handeln in seinen Rechten beeinträchtigt sieht, kann auch das Verwaltungsgericht zu Hilfe rufen.

Ich freue ich mich mehr über gute Beispiele von Demokratie. Ich will gerne darauf zurückkommen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Leseranwalt
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • herb37
    Hier passt doch auch ganz gut her, was wir im Seniorenforum Würzburg und Umgebung angesprochen haben.
    Unter dem Titel "Mittendrin oder nur irgendwie dabei?" haben wir über eine Studie berichtet, die sich mit dem Thema befasst wie viele Stadträte in den deutschen Großstädten Migrationshintergrund haben.
    Siehe hierzu. http://seniorenforum-wuerzburg.de/?p=8105

    Und wie sieht es in Würzburg aus? Wer von den 51 Stadträten hat Migrationshintergrund. Ich bin gespannt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ...denke das mit dem migrationshintergrund einzubringen ist sinnlos. in meinen augen ist es wurscht, ob ein stadtrat nun ausländische wurzeln hat oder nicht, für mich entscheidend ist dessen politik. ein stadtrat hat in meinen augen die interessen der gemeinde zu vertreten und nicht die interessen von ethischen minderheiten. gerade durch solche ansichten wie sie haben, dadurch werden die fronten zwischen nationalitäten noch mehr verhärtet.
    ...oder steuern sie auf eine sinnlose zwangs-quotenregelung hin?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten