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LESERANWALT
Für was das Zitat von Hanns-Joachim Friedrichs nicht taugt
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 04:04 Uhr
Zitate bekannter Persönlichkeiten werden gerne benutzt, um damit die Welt zu erklären, leider aber auch um sie im eigenen Sinne zu interpretieren oder gar, um sie zur Gesetzmäßigkeit zu erheben. Letzteres geschieht oft mit jenen Worten, die dem 1995 verstorbenen TV-Journalisten Hanns-Joachim Friedrichs zugeschrieben werden:

"Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten."

Man könnte hier hinzufügen, wie es auf  de.m.wikiquote steht: " ... dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazu gehört."


Friedrichs Rolle als Moderator

In einem Leserbrief in der Zeitung vom 6. Mai (siehe Foto) war dieser Satz (erste Fassung) gar zu einem Prinzip erhoben, das permanent verletzt werde. Der westliche Journalismus mache sich doch ständig mit scheinbar guten Sachen gemein, so der Aufnahme von Flüchtlingen, der EU, freiem globalem Handel oder der Nato.
Bevor ich darauf eingehe, ist festzuhalten, was Friedrich wohl genau gemeint hat und in welchem Zusammenhang er so gesprochen hat. So hält es jedenfalls Wikipedia aus einem Spiegel-Interview fest. Danach bezogen sich seine Worte auf seine Rolle als Moderator und lauteten:

„Das hab´ ich in meinen fünf Jahren bei der BBC in London gelernt: Distanz halten, sich nicht gemein machen mit einer Sache, auch nicht mit einer guten, nicht in öffentliche Betroffenheit versinken, im Umgang mit Katastrophen cool bleiben, ohne kalt zu sein. Nur so schaffst du es, dass die Zuschauer dir vertrauen, dich zu einem Familienmitglied machen, dich jeden Abend einschalten und dir zuhören.“
 

Leserbrief vom 6. Mai 2017 mit Friedrichs Zitat       -  Ein Leserbrief, in dem die Worte von Hanns-Joachim Friedrichs zu einem Prinzip erhoben werden, das im westlichen Journalismus permanent verletzt werde. Ich habe den Absender unkenntlich gemacht, weil der Brief für die Zeitung eingesandt worden ist.
| Ein Leserbrief, in dem die Worte von Hanns-Joachim Friedrichs zu einem Prinzip erhoben werden, das im westlichen Journalismus permanent verletzt werde.




Journalisten nehmen ein Recht wahr

So gut diese Worte auch klingen und so viel Gutes damit verkündet wird, klar ist auch, dass keine der Fassungen dafür taugt, einen Regelverstoß daraus zu machen, wenn sich ein Journalist begründet für eine Sache einsetzt, seien es die Flüchtlingsaufnahme, die Nato, die EU, andere Institutionen oder Entwicklungen. Denn dann nimmt er, geschützt vom Grundgesetz und bestätigt von diversen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE), sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahr. Auch Friedrichs selbst musste als engagierter Journalist im TV mitunter in der Sache Stellung beziehen, wahrscheinlich (siehe Zitat) tat er das mit familiärer Freundlichkeit.

Interessant, was der Journalist Martin Hoffmann 2011 in seinem Blog geschrieben hat: "Es ging im Kontext des (Spiegel-) Interviews (mit Friedrichs) nicht darum, ob Journalisten zum Beispiel für den Kampf gegen Rechts, gegen Umweltverschmutzung oder für menschenwürdige Verhältnisse in Flüchtlingscamps trommeln sollten. Friedrichs hat nie einen Widerspruch darin gesehen, sich auch als Journalist für eine Sache einzusetzen..."

 

Auf das Wie kommt es an

So halte ich fest: Medien dürfen sich grundsätzlich mit Sachen oder Entwicklungen gemein machen, wenn sie die (beispielsweise im Sinne unseres Grundgesetzes) für gut halten und sie dürfen sich gegen solche wenden, die sie für schlecht halten. Sowohl die verlegerische Tendenzautonomie als auch die journalistische Freiheit zur Meinungsäußerung gestatten dies. Die Frage ist lediglich, wie sie es tun (siehe Friedrich). Schlecht kommt es wohl an, einen Absolutheitsanspruch mit der in Medien vertretenen Haltung zu verbinden.
 

Bürger müssen die Meinungen kennen

Wichtig ist bei der Wahrnehmung dieser Rechte, dass Journalisten unabhängig handeln und in ihren Beiträgen erkennbar bleibt, was Tatsache und was Meinung ist, besonders dann, wenn es nebeneinander steht. Die Qualität von Medien zeigt sich überdies darin, dass auch die Haltungen aufgezeigt werden, die von der eigenen abweichen. Das gilt vor allem für jene Medien, die erkennbar im Einzelfall oder grundsätzlich eine bestimmte Haltung vertreten. Bürger müssen die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, hat schon 1966 das BVerfGE im Spiegel-Urteil festgehalten (siehe auch Anhang).

Hier das komplette Zitat dazu aus dem Spiegel-Urteil:

"Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassenbd informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In ihr artikuliert sich die öffentliche Meinung; die Argumente klären sich in Rede und Gegenrede, gewinnen deutliche Konturen und erleichtern so dem Bürger Urteil und Entscheidung.
In der repräsentativen Demokratie steht die Presse zugleich als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volkk und seinen gewählten Vertrtern in Parlament und Regierung. Sie fasst die in der Gesellschaft und ihrenGruppen unaufhärlich sich neu bildenden Meinungen und Forderungen kritisch zusammen, stellt sie zur Erörterung und trägt sie an die politisch handelnden Staatsorgane heran, die auf diese Weise ihre Entscheidungen auch in Einzelfragen der Tagespolitik ständig am Maßstab der im Volk tatsächlich vertretenen Auffassungen messen können."

2014 hat sich auch Eugen Epp in "Message", der Zeitschrift für Journalismus, online mit dem Friedrichs-Zitat auseinandergesetzt. Er schreibt unter anderem:

"Die meisten jedoch haben erkannt: Der Journalist als objektive Instanz ist nicht realistisch - und in letzter Konseqeunz womöglich auch gar nicht erstrebenswert. Moderner, pubilikumsfreundlicher Journalismus braucht eine ergebnisoffene Recherche ebenso wie klare Standpunkte."
 

Anton Sahlender, Leseranwalt
 

 
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