Über Pressefreiheit wird diskutiert, weil ein CSU-Pressesprecher versucht haben soll, die Berichterstattung des ZDF zu beeinflussen. Ähnlichen Versuchen müssen aber auch Lokalzeitungen standhalten. Beschweren dürfen sich Politiker in Redaktionen. Sie werden meist angehört. Fordern sollten Politiker aber nichts. Redakteure haben sicherzustellen, dass sie nicht auf ihre Entscheidungen und ihre Unabhängigkeit einwirken können. Leser können das erwarten.
Mit einem Versuch, den Einsatz eines Redakteurs abzulehnen, beschäftige ich mich aktuell: Dieser Redakteur recherchiert einen Vorgang auf dem Friedhof einer unterfränkischen Gemeinde. Deren Bürgermeister, der amtlich daran beteiligt ist, will er dazu befragen. Der ist aber nicht bereit mit ihm zu reden oder Fragen von ihm zu beantworten. Nicht mit ihm, nur mit anderen Journalisten rede er. Aber auch das nicht, wenn er dabei ist.
Sein Grund für die Abweisung: Dieser Redakteur habe vor der Kommunalwahl, vor rund vier Jahren, etwas über ihn geschrieben, was nicht richtig gewesen sei. Folge seien Austritte aus der Feuerwehr gewesen.
Das überrascht. Darüber kam bislang keine Beschwerde des Bürgermeisters in der Redaktion an, ebensowenig der Versuch, eine Richtigstellung zu erreichen. Wir werden diesen Vorwurf aber noch prüfen.
Ein lange unbeanstandeter Bericht kann freilich auf die aktuelle Arbeit der Redaktion keinen Einfluss haben. Es gehört zur Freiheit der Presse, zu entscheiden, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter wo und über was berichtet. Das ist nicht Sache von Politikern, auch nicht nach schlechten Erfahrungen.
Ich habe dem Bürgermeister telefonisch erklärt, dass er mit dem Pressegesetz in Konflikt kommt, wenn er Fragen nicht wahrheitsgemäß und zeitgerecht beantwortet, die ihm jener bei ihm in Ungnade gefallene Redakteur zu amtlichen Vorgängen in seiner Gemeinde gestellt hat.
Als Leser fragen Sie sich nun, „warum erfahren wir nicht den Namen und den Ort?“ – Weil die Redaktion die Kirche im Dorf lassen und aus der Sache keine Staatsaffäre im Rathaus machen möchte. Ein einzelner Dorf-Bürgermeister ist nicht professioneller Pressesprecher einer staatstragenden Partei und nicht in der Lage, mit einer verärgerten Reaktion Pressefreiheit zu gefährden. Also wurde ihm noch etwas Zeit gegeben, sich seiner Auskunftsverpflichtungen zu besinnen. Tut er das nicht, ist es journalistisch unvermeidlich, über sein Verhalten als gewählter Amtsträger zu informieren, außerdem Antworten auf Fragen zum Friedhof mit mehr Nachdruck einzufordern.
Wir stellen Ihnen hier dieses Forum zur Verfügung, damit Sie auch ihre Meinungen rüberbringen zu können. Die Redaktion nimmt sie bewusst zur Kenntnis.
Allerdings ist es schlichtweg unmöglich, jedem Leser Rede und Antwort zu stehen.
Ich versuche, in meiner Rolle Konflikte von Lesern mit Redaktionen aufzugreifen und sie verstärkt in der Redaktion zu diskutieren. Das alles im Einzelnen zu dokumentieren, ist mir freilich nicht möglich.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Zur Sache: Ich habe "mdeeg" so verstanden - bitte mich ggf. aber gerne korrigieren - , dass es nicht in erster Linie darum ging, was im GG steht, sondern wie das in der Praxis gehandhabt wird. Presserechtler bin ich natürlich nicht;-)
Anton Sahlender, Leseranwalt
Damit ist diese Thematik f ü r m i c h beendet.
Frohes Schaffen
Und diese 'Journalistenmeinungen' hat für einzelne oft eine ganz andere Tragweite und Rufschädigung zur Folge wie sie bei Journalisten umgekehrt die Gegenwehr von Lesern nicht hat, weil man ja als Leser und Betroffener zumindest bis zur Erfindung des Internet garkeine Möglichkeit hatte, seinen Standpunkt darzulegen....ja gut, Leserbrief.....
(Beispiele gefällig?...Nö, nicht schon wieder, oder?)
http://www.newsroom.de/news/detail/758280
Anton Sahlender, Leseranwalt
Nie werden politisch einseitige Artikel, sachlich Falsches,
oder faktisch Unwahres publiziert.
Das können wir doch jeden Tag lesen, alles immer völlig korrekt!
Aber zur Sache: Die Redaktion steht nicht über den Dingen, sondern täglich mittendrin. Sie bemüht sich nach besten Wissen und Gewissen damit umzugehen, also auch mit ihren eigenen Fehlern, die es leider gibt.
Und wenn Sie, @micha_ndw, mal ernsthaft über faktisch Falsches schreiben, sollten Sie es kenntlich machen. Wenn dem nämlich so ist, wäre die Redaktion zur Richtigstellung verpflichtet. Auch dafür würde ich mich einsetzen, wenn Sie es mich wissen lassen. Allerdings bitte ich zu beachten, dass es um Fakten gehen sollte, nicht um Interpretationen.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Das, was Sie "eigenwillige Diskussion" nennen, ist Ausdruck eines allgemeinen Unbehagens, das mit der MP primär überhaupt nichts zu tun hat. - Die Leute sind es einfach leid, mit jedem Konfliktchen behelligt zu werden. - Übergeordnet hat das überregional sehr wohl etwas mit Wulff und Guttenberg zu tun, auch regional mit aufbauschender Berichterstattung über angebliche sexuelle Verfehlungen von Schwimmtrainern (Würzburg) und Ordensleuten (Lohr), bei denen außer (legaler) Rufschädigung nicht mehr rauskommt. - Der Leser wird sensationsmüde.
Das Problem: Dieser Trend kann auch Dinge betreffen, die seriös sind - sehr schade. - Die Geister die ich rief ...
Anton Sahlender, Leseranwalt
Möglicherweise liegt das Problem aber an der Monopolstellung der Mainpost in der Region (o.k. "er" zählt vmtl. auch die kostenlosen Anzeigeblättchen zur regionalen "Pressevielfalt", was ich aber für ein Feigenblatt halte), die (gelegentlich!') zur eigenen Übersxhätzung führen kann.
Allerdings ist es für Zeitungsmacher in gewissem Sinne auch schön zu hören, dass es noch Leute gibt, die Zeitungen eine Monopolstellung zusprechen. Kann es sich dabei doch nur um Personen handeln, für die gedruckte Zeitungen wichtig sind. Das gilt so leider nicht mehr in einem Umfang, der auf lange Sicht die wirtschaftliche Zukunft gedruckter Zeitungen in der bisherigen Form sicherstellt.
So schön es wäre: Das heißt, dass keine mehr Plätze mehr geben kann, auf denen zwei selbständige Lokalzeitungen nebeneinander wirtschaftlich existieren könnten.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Allerdings ist das hier eine sehr eigenwillige Diskussion geworden. Themen (immer wieder Guttenberg) werden mit dem Bürgermeister-Fall in Zusammenhang gebracht. Sie haben damit nichts zu tun. Ein Bürgermeister hat über Amtsvorgänge eine gesetzliche Auskunfstpflicht gegenüber journalistischen Vertretern von Medien. Und die kann unliebsamen Journalisten gegenüber nicht verweigert werden. Diese Auskunftspflicht ist deshalb gegeben, damit Amtshandeln durchschaubar bleibt - vor allem für Bürger und Wähler.
Anton Sahlender, Leseranwalt