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Deutscher Presserat misst Medien-Ombudsleuten große Bedeutung bei
Redaktion
 |  aktualisiert: 03.11.2013 19:29 Uhr

Wofür brauchen wir Medien-Ombudsleute, von denen es in Deutschland nur ein Dutzend gibt, aber über 100 Tageszeitungen? Wenn Leser diese Frage beantworten können, dann wäre das schon ein Erfolg für das Wirken der Ombudsleute. Denn die wollen für die Anliegen von Lesern da sein, wenn das zuständige Redaktionen nicht zur Zufriedenheit von Lesern leisten können – meist in Konfliktfällen. Ombudsleute vertreten Leser in der Redaktion, wollen Mittler sein. Dazu gehört, dass sie mitunter erklären, wofür Journalismus gut ist. Und eine offene Auseinandersetzung mit Leistungen der eigenen Redaktion ist es, die zur freiwilligen Selbstkontrolle der Medien beiträgt. Bei dieser Aufgabe denkt man natürlich zuerst an den Deutschen Presserat, der diese Aufgabe für alle Printmedien wahrnimmt.

Beim Presserat erkennt man aber, dass dabei auch Ombudsleute wichtige Helfer sind. Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns misst ihnen große Bedeutung bei. Das hat er der Vereinigung der Medien-Ombudsleute in einem Schreiben mitgeteilt. Darin heißt es, der Presserat habe in vielen Beschwerdeverfahren seit geraumer Zeit sehr gute Erfahrungen mit Ombudsleuten von Tageszeitungen gemacht, weil sie im Idealfall seine Arbeit als wichtige Moderatoren zwischen Publikum und Redaktion ergänzen. Sie würden dazu beitragen, medienethische Diskussionen anzustoßen und journalistische Berufsstandards zu sichern.

Fürwahr, schöne Komplimente. Es ist schwer, ihnen gerecht zu werden. Durch den Zuspruch des Presserates sehen sich die wenigen Ombudsleute aber in ihrer Aufgabe gestärkt. Das haben sie vergangene Woche bei einem Treffen ihrer Vereinigung in Koblenz deutlich gemacht. Sie stehen in Deutschland für eine junge Bewegung und treten als Leseranwalt, Leserobmann, Ombudsrat oder Leserbotschafter auf. Sie hoffen nun, dass nach der Empfehlung aus dem obersten Selbstkontrollorgan weitere Medienhäuser Ombudsleute berufen.

Als Leser haben Sie längst erkannt, dass auch meine Rolle als Leseranwalt angesprochen ist. Die wohlwollenden Worte aus dem Presserat weisen auf das hin, was ich ebenfalls anstrebe. Ich will berechtigten Ansprüchen von Lesern gerecht werden. Das heißt nicht, dass das immer zu deren Zufriedenheit gelingt, zumal ich ihnen nicht in allen Fällen recht geben kann.

Damit kein Missverständnis entsteht: Zuerst gilt es immer, Anliegen der zuständigen Redaktion vorzutragen, also noch vor dem Leseranwalt. Ich freue mich aber meinerseits, wenn ich vor der Beschwerde an den Presserat angerufen werde.

 
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