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Der Leseranwalt: Unliebsame Vergangenheit bleibt im Internet immer abrufbar
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.12.2021 10:38 Uhr

Luitpold Langmann, diesen Namen habe ich erfunden. Er soll nämlich hier für einige bekannte Leute stehen, die ich nicht nennen darf. Sie werden alle von einem unliebsamen Stück ihrer Vergangenheit ständig begleitet. Es bleibt dauerhaft und grenzenlos verfügbar – online. Das Internet und diverse Suchmaschinen wie Google machen es leicht möglich, was früher schwierig gewesen ist: den namentlichen Zugriff auf so manchen Lebensweg, der mal Gegenstand in den Medien war.

Das gilt auch für ein Aufsehen erregendes Kapitel aus dem Werdegang von Langmann. Der wollte deshalb, dass er aus dem Archiv unserer Zeitung gelöscht wird. Ich kann ihn verstehen. Denn es ist dadurch schwerer für ihn geworden, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die alte Geschichte, die in der Zeitung und in deren Internetportal zu lesen ist, spricht nicht gerade für ihn. Über www.mainpost.de bleibt sie jedoch unter seinem Namen erreichbar, für alle, die danach suchen.

Langmann stand im Lichte der Öffentlichkeit, seines Amtes wegen. Die Berichterstattung war unvermeidlich. Das unterscheidet ihn von Bürgern ohne öffentliche Ämter und Würden. Deren Name würde in vergleichbaren Angelegenheiten nicht preisgegeben.

Wofür man einst persönlich ins Archiv der Zeitung gehen und lange suchend blättern musste, das kann sich heute jeder Nutzer übers Internet auf den Bildschirm holen. Das ist eine neue Qualität, die vorwiegend Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens betrifft.

Nun konnten wir Herrn Langmann nicht helfen. Die Geschichte bleibt wie alle anderen im Archiv, auf das Nutzer – hier kostenpflichtig – zugreifen können. Das ist auch eine Frage der Gleichbehandlung. Warum seine Vorgeschichte löschen, wenn die anderer stehen bleibt?

Wenn korrekt berichtet wurde, dann gibt es aktuell auch von Rechts wegen keine Einwände gegen die Möglichkeit einer solchen Archiveinsicht. Ein rechtmäßiger Bericht wird nicht durch den Zeitablauf unrechtmäßig. Natürlich darf er nicht durch Auslassungen frisiert werden. Verpflichtung für die Redaktion des Mediums bleibt es freilich, weitere Entwicklungen in den jeweiligen Fällen online hinzuzufügen, vor allem natürlich jene, die für den Betroffenen sprechen. So ist es auch bei Herrn Langmann, den es unter diesem Namen nicht gibt.

Damit keine Missverständnisse entstehen: Informationen, die nicht veröffentlicht worden sind, bleiben Geheimnis der Redaktion. Sie sind auch im Netz nicht abrufbar.

 
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