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Der Leseranwalt: Journalistische Fürsorge für abgebildete Personen: Nicht jede menschliche Schwäche muss sichtbar sein
Redaktion
 |  aktualisiert: 15.02.2015 19:43 Uhr

Gibt es eine Person, die Ihnen ähnlich sieht? Das wäre ein erträgliches Schicksal. Freilich könnte es sein, dass die andere Person bei einem Ereignis fotografiert und in Medien gezeigt wird. Ihre Bekannten könnten glauben, es handelt sich um Sie. Genau von einer solchen Ähnlichkeit in der Zeitung wurde jüngst unser Leser X überrascht. Und dem war das unangenehm.

Die Redaktion hatte Verständnis für den Kummer von X. Sie wollte aber nicht durch eine neuerliche Veröffentlichung sämtlichen Lesern genau beschreiben, dass es sich bei einer abgebildeten Person nicht um Herrn X gehandelt hat. Sie hat stattdessen nur seine Bekannten in einem Brief aufgeklärt. Eine freundliche Geste, denn für menschliche Ähnlichkeiten übernehmen Redaktionen sonst keine Verantwortung.

Vorsicht ist freilich geboten bei kommerzieller Nutzung von Ähnlichkeiten mit Promis. Das musste ein Unternehmen erfahren. Es kam ihm teuer zu stehen, dass es in seiner Werbung gelungen ist, einen berühmten Quizmaster nachzuahmen. Ähnlich war nicht einmal die Person, aber die äußeren Umstände mit dessen Show konnten zur Verwechslung mit dem Promi führen. Schon das war zu viel. Der Quizmaster hatte mit seiner Klage dagegen Erfolg (LG Köln, 28 O 317/03).

Harmloser ist es, wenn sich eine Person schlecht getroffen sieht oder ihr Konterfei von mieser technischer Qualität ist. Darüber ärgerte sich aktuell ein Leser. Dafür kann sich die Redaktion nur entschuldigen.

Auf miserable Konterfeis sollte man verzichten, wenn sie die Ehre des Abgebildeten verletzen könnten. Im Pressekodex steht: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“

Das ist aber selten. Doch ausgerechnet eine Schachzeitung hat das geschafft. Sie brachte es fertig, das Bild eines Turniersiegers zu zeigen, der sich – wie es in der öffentlichen Rüge des Presserates heißt – „offensichtlich eingenässt“ hatte.

Die Redaktion hat eine Fürsorgepflicht, urteilte der Presserat. Der sei sie nicht nachgekommen. Durch das Foto sei der Sieger in seiner Ehre und in seiner Menschenwürde verletzt worden.

Das zeigt, dass Redaktionen auch eine Verantwortung gegenüber abgebildeten Personen haben. Die können vor dem Fotografieren meist nicht mehr vor den Spiegel treten. Schließlich sollen Bilder möglichst authentisch sein. Das kann auch gelingen, ohne dass Schwächen des Abgebildeten, die nichts mit der Nachricht zu tun haben, auf dem Foto unübersehbar sind.

 
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Kommentare
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  • antonsah
    ... im Hinblick auf die Wügida bedarf es keiner Rechtfertigung. Die Redaktion hat sich über die Berichterstattung sogar sehr viele Gedanken gemacht. Die Main-Post war über alle Tage gesehen um Ausgewogenheit bemüht, hat selbst noch über kleinste Wügida Auftritte berichtet. Dabei hat man in Kommentaren auch eigene Meinung dazu deutlich gemacht.
    Ach ja, Einschätzungen werden als solche wiedergegeben und nicht als Fakten verkauft. Wenn es anders ist, sollten konkrete Beispiele genannt und nicht pauschale Vorwürfe zitiert werden. Ich bin gerne bereit, entsprechende, konkret benannte Fehler, die es zweifellos nicht ausgeschlossen sind, einzugestehen.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • Der Bericht von Herrn Jungbauer "Wügida-Demos: Würzburg weiß sich zu wehren " ist nach wie vor nicht als Kommentar/Standpunkt/Meinung gekennzeichnet, obwohl der Autor selbst schon, mittels eines Kommentars als Antwort auf Druck durch die Leser, zugegeben hat, dass ihm hierbei ein Fehler unterlaufen sei.
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  • antonsah
    ... die Zuordnung zu den Kommentaren in der gedruckten Zeitung war ok. Ich werde mich bemühen, dass der Jungbauer-Beitrag auch online korrekt zugeordnet wird.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • glaubt-nicht-alles
    Mit "....... nicht ausgeschlossen sind" gesteht räumt man jetzt ertmals ein, dass auch die MainPost Fehler machen kann; dieser Sinneswandel ist möglicherweise darin begründet, dass man nicht mehr als Mitglied der Chefredaktion argumentiert, sondern aus dem Teil-Ruhestand heraus.
    Interessenter an dem Ganzen war für mich aber, dass mein obiger Kommentar freigeschaltet wurde, obwohl er sich doch gar nicht auf den Artikel bezog, sondern ganz allgemein zur Problematik "Fakten - Meinung" Stellung nahm und den Vorkommentar lediglich als Aufhänger benutzte (. "?").
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  • antonsah
    ... leider stimmt nicht alles, was Sie schreiben. Ich habe immer zugegeben, dass Journalismus nicht frei von Fehlern ist. Ich kenne leider allzuviele. Ich habe freilich etwas gegen pauschalierende Behauptungen.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • glaubt-nicht-alles
    Einen Satz muss ich da aber schon noch anfügen: "Ich kenne leider allzuviele" - das sind schon neue und deutlich kritschere Töne, als bisher -meine ich zumindest zwinkern nd.
    Und -jetz denke ich mal laut - wenn "nicht alles stimmt, was ich schreibe", wo bleiben denn daaa die von ihnen so gerne reklamierten Fakten für dies Ihre Behauptung - aber lassen wir das..........
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  • antonsah
    ... in diesem Falle ist Fakt, dass diese Behauptung nicht stimmt. Weil ich nie behauptet habe, dass wir oder der Journalismus frei von Fehlern ist. Und ich habe häufig auch Fehler deutlich angesprochen. Deshalb habe ich geschrieben, dass Sie nicht immer recht haben... Das ist doch sehr freundlich für Sie. Wenn ich schreibe, dass Sie nicht immer recht haben, räume ich doch schon ein, dass Sie auch recht haben. Was wollen Sie mehr?
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • glaubt-nicht-alles
    Danke!, jetzt nichts mehr. Gute Zeit
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  • Journalistische Fürsorge beinhaltet auch, die Leser wahrheitsgetreu und unparteiisch mit Informationen zu versorgen.

    Nachdem von der Redaktion bei den verschiedenen Berichten über die Wügida-Demonstrationen nur sehr einseitig berichtet wird, also alles andere als neutral, würde ich mich freuen, wenn Sie sich auch hierüber mal Gedanken machen und hier berichten würden! zwinkern

    Als Leseranwalt sollte Ihnen ja der Pressekodex bekannt sein. Wahrheitsgetreue Berichterstattung und eigene Meinung des Journalisten usw...
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  • glaubt-nicht-alles
    ....."Den Lesern wird als Fakten verkauft, was Meinung ist und demnach eine gewisse Einschätzung wiederspiegelt. Die kann stimmen ode wenigstens einigermaßen richtig sein, im schlimmsten Fall aber auch daneben gehen" schrieb kürzlich Burkhardt Gorissen in einem Kommentar unter dem Titel "Weniger Meinung bitte!" in '"Die Tagespost".
    Zusatz für den Herrn Leseranwalt: Einwände bitte an den Zitierten.
    Zusatz für mariaward: Auf die Rechtfertigung des Leseranwaltes freue ich mich jetzt schon zwinkern
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  • Wenn denn eine kommt zwinkern

    Aber wäre echt mal interessant und ich würde mich auch sehr freuen!
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