Karikaturen dürfen sehr viel, aber nicht alles. Wo der Deutsche Presserat die ethischen Grenzen zieht, habe ich hier erklärt. Aber auch unser Recht setzt Grenzen, wenn Karikaturen in den Kern menschlicher Ehre eingreifen, den der Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) schützt. Das ist dann durch die Freiheit künstlerischer Betätigung (Art. 5 Abs. 3 GG) nicht mehr gedeckt.
Diese Ehrverletzung erkannte schon 1987 das Bundesverfassungsgericht für Karikaturen in der Zeitschrift „konkret“. Sie zeigten den einstigen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß als Schwein, das mit einem anderen Schwein, das richterliche Amtstracht trägt, kopuliert. Darüber stand das Tucholsky-Zitat: „Satire darf alles“. Das galt für die Schwein-Zeichnungen freilich nicht: Die Würde des Menschen Strauß war verletzt.
Anders war das, als die „taz“ zu Ostern 2009 Jürgen Klinsmann, den damaligen Trainer des FC Bayern München, am Kreuz hängend veröffentlichte. Klinsmann scheiterte mit einer Unterlassungsklage beim Oberlandesgericht München. Die Richter erkannten eine zulässige Satire, weil sie sich mit seinem Niedergang als Trainer beim FC Bayern beschäftigte.
Unzulässige Schmähkritik war es für das Landgericht Berlin, als die Illustrierte „Zitty“ den „Focus“-Chef Helmut Markwort mit Sprechblase veröffentlichte, in der zu lesen war: „Ficken, ficken, ficken und nicht mehr an die Leser denken.“ Darin sah das Gericht mehr als nur die Verballhornung eines bekannten „Focus“-Werbeslogans „Fakten, Fakten, Fakten . . .“. Es sei eine auf die Person zugespitzte, gehässige und vulgäre Unterstellung.
„Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden“: Unter diesem Titel zeigte nach der Spitzelaffäre im Vatikan (Vatileaks) das Magazin „Titanic“ 2012 Papst Benedikt in weißer Soutane, vorne mit gelbem Fleck im Schritt und hinten braun verschmutzt. Der Papst sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die „Titanic“. Zur Hauptsache-Entscheidung kam es nicht. Seine Unterlassungsklage zog der Papst zurück.
Die Rechtsprechung befreit die Karikaturen vom gestalterischen Gewand aus Verzerrungen, Übertreibungen oder Verfremdungen. Setzen sie sich im verbleibenden Aussagekern mit der Sache auseiander, sind sie zulässig. Zielen sie auf eine Schmähung oder bewusste Missachtung der Würde Betroffener, sind sie unzulässig (vgl. BVerfGE 61, S. 213).
Die Redaktion dieser Zeitung ist bemüht, ethische und rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Eine Tageszeitung bringt zwar Satire, ist aber kein Satire-Magazin.
"Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen." So jedenfalls heißt es in Ziffer 10 des Pressekodexes.
Und zum aktuellen Anlaß passt ein Wort von Robert Spaemann: "Nicht Gott (wobei er sicher nicht nur der christlichen Gott gemeint hat) muss geschützt werden, sondern die menschen, die an ihn glauben.