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Der Leseranwalt: Für Smartphone und Sex auf der Titelseite hatten viele Leser kein Verständnis
Redaktion
 |  aktualisiert: 20.10.2014 10:09 Uhr

Weil eine Reihe von Leserinnen und Lesern Kritik an der Platzierung eines Beitrags auf der Titelseite vom 9. Oktober geübt hat, komme ich darauf zurück. „Balzen mit dem Smartphone“ lautete dort die größte Schlagzeile. Es ging im Artikel um die sexuelle Bedeutung von Männerhandys, die Medienpsychologen der Universität Würzburg untersucht hatten.

Kritiker erklären, dass dieses Thema auf dem wichtigsten Platz der Zeitung nichts zu suchen hat. „Ihr seid zum Boulevardblatt geworden“, ärgerte sich ein Leser.

Für die Untersuchung, um die es geht, wurden 123 Männer und 229 Frauen zwischen 16 und 24 Jahren zu Wunsch-Handy und Beziehungsstatus befragt. Nach der Veröffentlichung einer Fachzeitschrift in den USA soll die Studie dort schon für Aufsehen gesorgt haben. Einen Satz zitiere ich aus dem Beitrag: „Das Handy ist mehr als ein Handy. Es ist auch ein sexuelles Signal und sagt etwas über die Fortpflanzungsstrategien seines Besitzers aus.“

Da verkneift man sich beim Lesen nur schwer ein ungläubiges Schmunzeln und den Reiz, Witze zu reißen. Darüber konnte auch der Eindruck entstehen, Sex und Smartphone in Kombination, seien als Ingredienzien des Boulevardjournalismus als Leseanreiz gedacht. Doch dieses Balzen um Leser erreichte im Internet, wo sich Nutzung messen lässt, mit insgesamt 2000 Klicks nicht gerade einen Spitzenwert. Aufmerksamkeit wie in den USA ist das noch nicht.

Berechtigt sind jedenfalls die Leserbeschwerden, meine auch ich. Bei allem Respekt vor den Wissenschaftlern: Mit gerade mal 352 befragten Personen mutet die Studie so belanglos an wie ihr Thema. Journalistisch ist der gut gemeinte Versuch nicht geglückt, in Zeiten von Kriegen und Seuchen zur Abwechslung mal wieder mit einem leichten, lokalen und erstaunlich anmutenden Thema die Seite eins aufzumachen. Doch mit diesem Platz ist gerade in solchen Zeiten wohl nicht zu spaßen. Das ungute Gefühl, das die Studie an diesem Platz bei einigen Lesern ausgelöst hat, haben die Würzburger Medienpsychologen nicht verdient.

Zwar findet sich der Kampf um Kobane mit Bild am 9. Oktober ebenfalls auf dem Titel sowie der Zeit zuvor und danach stets auf prominenten Plätzen. Dennoch hätte man gut daran getan, das „Handybalzen“ ins Innere der Zeitung zu platzieren. Auch dort wäre die erstaunliche Studie angemessen gewürdigt.

Festzuhalten ist, dass es auch in der Redaktionskonferenz kontrovers über die Platzierung des Beitrags diskutiert wurde. Wenn die Entscheidung noch einmal zu treffen wäre, könnte sie anders ausfallen.

 
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  • glaubt-nicht-alles
    Um es mit Ihren eigenen Worten (n.b. vom 13.10.) zu sagen; "Werden Sie nicht müde ...", es noch öfter zu erklären....... zwinkern
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  • glaubt-nicht-alles
    Diesem Lerseranwalt kann man auch mit Parteibrille bedebkenlos (das kann ich mir nicht verkneifen, und auch das " zwinkern " dazu nicht) zustimmen.
    Erfreulich ist besonders, dass er meint, dass die Leserbechwerden berechtigt sind; daraus darf man schließen, dass er mid der Platzierung des Beitrages nicht einverstanden war. Bedenklich ist aber, dass in der Redaktionskonferenz eine Mehrheit dafür war.
    Der letzte Satz ist zwar versöhnlich, er nutzt aber nichts; denn wie sagt der Volksmund so schön: Einen F...... kann man nicht mehr einfangen.......
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  • glaubt-nicht-alles
    Der Klammersatz im ersten Satz gehört schon nach "'Parteibrille"
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  • antonsah
    ... nirgendwo steht, dass in der Redaktionskonferenz (am Tag danach) eine Mehrheit für die Platzierung auf dem Titel war. Es wurde dort kontrovers darüber diskutiert. Anlass war die Kritik, die auch aus der Redaktion kam. Die Entscheidung für den Titel war tags zuvor von den diensthabenden Redakteuren getroffen worden.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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  • glaubt-nicht-alles
    ich - und nicht ich alleineig - habe es halt so verstanden; aber was wissen 'Laien schon, wie es so bei einer Zeitung zugeht.....
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  • antonsah
    ... ich versuche es oft zu erklären, wie es zugeht ....
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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