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Würzburg
Der Leseranwalt: Ein Schwarzbau oder eine Verkehrssünde sind keine Verbrechen
Ein Leser gibt nicht auf. Er drängt darauf, dass wir den Namen des als dreist beschriebenen Schwarz-Bauherrn am Würzburger Hexenbruch verbreiten.
Leseranwalt
(sah)
 |  aktualisiert: 22.06.2022 09:14 Uhr

Ich könnte sogar festhalten, dass der Leser die Redaktion geradezu zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten drängt – was er selbst natürlich anders sieht. Weil für den gesetzlich gesicherten Schutz einer Person gerade hier ein vorzeigbarer Fall vorliegt, greife ich ihn erneut auf, obwohl ich ihn vergangene Woche bereits beleuchtet habe.

Der Leser – gemeldet unter „wwl43“ – diskutiert mit mir unter diesem im Internet gebräuchlichen Decknamen beharrlich und umfangreich. Er holt mit seiner Argumentation für die Verbreitung des Sünder-Namens weit aus und schreibt: „Am Beispiel des Schwarzbaues kann man exemplarisch einen der Gründe für die Medienkrise nachvollziehen: Medien werden ihrer – durch das Grundgesetz privilegierten – Funktion als 'vierte Gewalt' im Staat zunehmend weniger gerecht!“

Kurzum, der Kritiker widerspricht meinem Beitrag von vergangener Woche und behauptet, der Schwarzbau habe den Bauherrn zu einer Persönlichkeit des öffentlichen Interesses gemacht. Folge: Name und Funktion müssen aus seiner Sicht in die Zeitung.

Zugegeben, alles was bislang über das Vorgehen des Bauherrn (der selbst keine Auskünfte gibt) von amtlicher Seite gemeldet und berichtet wurde, kann als dreist empfunden werden, kann Emotionen auslösen. Aber die Verbreitung seines Namens (welcher der Redaktion bekannt ist) wäre nach wie vor nicht vor unseren Gesetzen zu rechtfertigen. Die gelten gleichermaßen für das Internet. Der Bauherr ist keine Persönlichkeit, die so stark im öffentlichen Leben wirkt, dass sie sich die Namensnennung schon deshalb gefallen lassen müsste. Auch eine vorgeschriebene Bautafel mit dem Namen des Bauherrn, würde die Namensnennung in der Zeitung nicht automatisch rechtfertigen. Die Verbreitung in einem Massenmedium ist von anderer Qualität als eine örtliche Bautafel.

Schwarz bauen ist außerdem kein Verbrechen, das die Identifizierung eines Täters erlaubt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, vergleichbar mit Verkehrsübertretungen. Gewiss, es würde für Unterhaltung sorgen, Namen von Geschwindigkeitssündern in der Zeitung zu finden. Aber zu dieser Art Pranger berechtigt das Grundgesetz die Medien nicht. Das wäre Gift für die Gesellschaft. Unsere Gesetze schützen die Arbeit der Medien, aber auch Menschen und deren Würde. Und Journalisten sehen sich nicht als Vertreter einer vierten Gewalt. Dazu sind sie nicht legitimiert. Freie Medien sind vielmehr Wesenselement eines freiheitlichen Staatswesens. Sie nehmen die Rolle unabhängiger Wächter ein.

Der hartnäckige Kritiker sieht eine Bedrohung für uns, nämlich unsere Leserschaft ins Internet abwandern und die Bindung an die Zeitung verlieren, wenn sie in ihren Erwartungen – natürlich innerhalb Recht und Gesetz – von ihr enttäuscht wird. Ich gebe zu, dass wir wirklich Probleme bekommen, wenn wir Leser enttäuschen. Die müssen sich aber darauf verlassen können, dass die Redaktion Gesetze respektiert. Der notwendige Verzicht auf den Namen eines Schwarzbauers ist überdies untauglich, daran die Krise einer Branche fest zu machen. Richtig ist: Wir müssen uns weiter entwickeln.

In diesem Fall bleibe ich dabei: Die Würzburger Redaktion hat sich in der Berichterstattung über den Schwarzbau ordnungsgemäß bemüht, ihrer Aufgabe gerecht zu werden – auch ohne Identifizierung des Sünders. Ich merke aber an: Dessen Name könnte ins öffentliche Interesse rücken, etwa wenn er mit Gesetzesübertretungen oder weiteren Ordnungswidrigkeiten im Baurecht nachhaltig auffällig würde. Dann müsste die Redaktion ihre Haltung überdenken.

 
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