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Der Leseranwalt: Ein Kompliment, das Abschreiber nicht vor Strafe schützt
Redaktion
 |  aktualisiert: 07.11.2019 11:36 Uhr

Abschreiben, was andere erarbeitet haben, das war schon in der Schule verboten, das Kopieren gleichermaßen. Dieses Verbot begleitet uns durchs Leben, selbst wenn der grenzenlose Internetverkehr zu Grenzübertretungen verführt. Eine Download- und Upload-Mentalität grassiert. Dennoch: Grenzen bleiben bestehen.

Ich sehe die Notwendigkeit, auf die im Urheberrecht festgeschriebenen Grenzen deutlich hinzuweisen – zum Schutze der Leserinnen und Leser, die darüber nicht genug wissen. Sie suchen und finden Texte, Zeichnungen, Grafiken, Fotos oder Filme im Internet, laden sie herunter oder kopieren sie. Das ist oft noch gestattet und sogar häufig angeboten. Wenn Sie diese Inhalte danach aber arglos im eigenen Internetportal anbieten oder auf andere Weise verbreiten, etwa auf Papier gedruckt, dann überschreiten sie die gesetzliche Grenze. Egal ob solches geschäftsmäßig oder nur in bester Absicht geschieht – es bleibt verboten. Urheberrecht schützt geistiges Eigentum und es regelt seine Nutzung.

Wer fremde Werke unerlaubt verbreitet, kann also dafür bestraft werden, umso härter, je wertvoller das gestohlene geistige Eigentum ist. Das trifft auf individuell geformte Texte zu, die unter großem Rechercheaufwand entstanden sind.

Diese Zeitung und andere Medien stützen sich auf das Urheberrecht: Sie schöpfen ihre Werte überwiegend aus Inhalten, die Mitarbeiter in Form von Texten und Bildern erarbeiten. Und die finden sich zusätzlich im Internet – hier unter www.mainpost.de. Da wird es zum verlockenden Angebot. Vermehrt bedienen sich hier Organisationen, Vereine und Verbände. Aus Auf- und Ablade-Mentalität gedeiht eine schlichte Umlade-Mentalität. Danach finden sich Texte und Bilder aus mainpost.de unverändert in anderen Portalen – denen von Vereinen, Feuerwehren oder sonstigen Organisationen. Diese unerlaubte Nutzung bleibt verboten, selbst wenn sich die umgeladenen Beiträge mit der eigenen Organisation beschäftigen.

Eben weil Sammeln, Erarbeiten und Verbreiten von Inhalten das Geschäftsfeld eines Mediums ist, das zudem Wirtschaftlichkeit sicherstellt, kann die Main-Post unerlaubte Übernahmen nicht dulden. Wer es tut, wird darauf hingewiesen. Grobe Verstöße lässt man rechtlich verfolgen. Das kann für die Verantwortlichen teuer werden.

So empfehle ich, was erlaubt ist: Im Internet sogenannte „Links“ auf die gewünschten Beiträge im anderen Portal setzen, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, deren Urheber zu sein. Sie dürfen Texte auch in eigene Worte kleiden oder Kurzzitate aus Artikeln anderer verbreiten. Zudem können Sie den Kern einer Nachricht aus einem anderen Medium übernehmen und ihn selbst weitergeben – freilich nicht dauerhaft gewerblich.

So klingt es zwar gut, aber schützt vor Strafe nicht, dass der Dichter Theodor Fontane (1819-1898), der auch für Zeitungen geschrieben hat, das Plagiat (Diebstahl geistigen Eigentums) als das aufrichtigste aller Komplimente bezeichnet hat.

 
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