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Der Leseranwalt: Ein Christ, der Glaubensinhalte bibelkonform haben will
Redaktion
 |  aktualisiert: 09.01.2009 17:32 Uhr

Mir gefallen die gehäuften, manchmal ganzseitigen antichristlichen Berichte nicht.“ Mit diesen Worten bestellt ein Leser die Zeitung ab. Nur manchmal werde in einer kleinen Ecke etwas über den Glauben verlautbart, fährt er fort, aber es komme vor, dass auch das nicht bibelkonform sei. Er wisse, dass wir in einer Demokratie mit Glaubensfreiheit leben, aber die Berichte dieser Zeitung über den christlichen Glauben seien mit zu viel Zeitgeist gefüllt und damit eindeutig zu antichristlich. Er könne als Christ eine solche Zeitung nicht akzeptieren.

Warum ist Zeitgeist antichristlich, frage ich mich und was macht unsere Redaktion falsch? Zumindest wird hier fast alles berichtet, was christliches und kirchliches Leben ausmacht, vor allem aus unserer Region. So viel, dass auch dagegen Kritik laut wird. Sie lesen über Kirchenjubiläen, Priesterweihen, Pfarrgemeinderatswahlen, kirchliche Feste, Kirchen-Renovierungen oder Worte des Bischofs. Diese Inhalte überwiegen in der Berichterstattung über die Kirchen. Die Redaktion missioniert dabei natürlich nicht. Sie lässt auch Zeitgeist gelten. Der ist eben Realität, ebenso wie unterschiedliche Bibelauslegungen.

Also erfahren Leser hier auch etwas über Kritiker der Kirchen und deren Anschauungen. Das heißt nicht, dass die Redaktion deren Meinungen teilt. So empfehle ich die Berichterstattung über andere Meinungen christlicher Toleranz.

Ich denke, wer sich mit Kritikern auseinandersetzt, der profitiert davon und entwickelt sich weiter. Das wissen die christlichen Kirchen, die im Guten und im Schlechten unbestritten Teil unserer Kultur sind. Freilich steht nicht jeder Gläubige und Würdenträger eine offene Haltung gegen Andersdenkende durch, wenn er seine Grundsätze angegriffen sieht.

Ich versuche das zu verstehen, stelle aber auch fest, dass Pressefreiheit bei allem Respekt auch gegenüber der Bibel gilt. Selbst den Inhalten dieses Buches der Bücher, ist kein Medium verpflichtet. Ich berufe mich ergänzend auf das Grundgesetz, auf Artikel 3, Absatz 3. Dort steht auch geschrieben, dass niemand wegen seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Oder ich erinnere an Artikel 4, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses als unverletzlich bezeichnet. Das alles gilt nicht nur für die christlichen Kirchen.

So toleriere ich die Abbestellung des Mannes. Sie regt zur Nachdenklichkeit an und zur Auseinandersetzung mit anderen Anschauungen oder mit der Arbeit einer Redaktion. Gelegenheit auch, dem Abbesteller, allen Christen und überhaupt allen Menschen, frohe Weihnachten und stetige Bereitschaft zur Versöhnung zu wünschen. Das meine ich ehrlich. Es ist nicht nur Zeitgeist.

 
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