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Der Leseranwalt: Amstettener Familie soll nicht Opfer ihres Namens bleiben
Der Leseranwalt: Amstettener Familie soll nicht Opfer ihres Namens bleiben
Redaktion
 |  aktualisiert: 28.05.2008 10:27 Uhr
Fast alle Medien haben in der Wochen andauernden Berichterstattung aus dem österreichischen Amstetten über die Vergewaltigungen, den vielfachen Inzest und die jahrelangen Freiheitsberaubungen bald offen den Namen des Beschuldigten verbreitet. In dieser Zeitung und in wenigen anderen stand dieser aber stets nur verkürzt als Josef F.. Das blieb so, obwohl keine Zweifel mehr aufkamen, dass der Mann die schweren Straftaten begangen hatte, von denen stets die Rede war. Ein Mensch hatte – so einige Medien – wie ein Monster gehandelt.

Warum verzichtete unsere Redaktion also auf die Nennung des kompletten Namens? Das fragte man mich häufig. Schließlich sprach aus presserechtlicher Sicht wenig gegen die Identifizierung der Person, schon angesichts der Schwere ihrer eingestandenen Taten. Es gibt dennoch Gründe dagegen:

1. Die Angehörigen und Opfer, die den Namen des Täters tragen, sind zu schützen. Sie dürfen nicht ein weiteres Mal zu Opfern werden. Ihr Name, durch die Medien verbreitet, kann sie lebenslänglich stigmatisieren.

2. Für die Vollständigkeit und Verständlichkeit dieses Falles wurde der ganze Name in der Berichterstattung nie wirklich gebraucht.

Nun kann man durchaus die Meinung vertreten, dass es zwecklos ist einen Namen zurückzuhalten, der fast unabwendbar auf die schier grenzenlos offenen Kommunikationswege gelangen musste. Über Funk, Fernsehen, Magazine, Zeitungen und Internet konnte er alle Leser erreichen. Nach reiflicher Überlegung hat sich unsere Redaktion aber entschieden, nichts zum allgemeinen Trend der identifizierenden Berichterstattung beizutragen. Stattdessen sollte sichtbar bleiben, dass sie den Schutz unschuldiger Angehöriger höher ansiedelt – selbst wenn diese ihre Haltung im lauten Konzert der Medien unhörbar untergehen musste. Diese Zeitung blieb ihrer Leserschaft deswegen keine Nachricht schuldig.

Leseranwalt Grafik
Ich bin der Meinung, dass es keinen schlimmen Sündenfall, aber auch kein Ruhmesblatt für den Journalismus darstellt, den Namen der betroffenen Familie aus Amstetten zu verbreiten. Die rechtliche Zulässigkeit, über Kapitalverbrecher namentlich und mit Foto zu berichten, ist umgekehrt aber nicht verpflichtend. Auch ohne Namen wäre die Öffentlichkeit in diesem Fall angemessen informiert gewesen. Unwürdig waren hier zudem die tagelangen Belagerungen des Wohnhauses durch Reporter, wohl auf der Jagd nach Fotos von Angehörigen. Aber das ist ein anderes Thema.

Natürlich werden selbst Anhänger eines stets sorgsam abwägenden Journalismus nicht leugnen, dass der außergewöhnliche Fall eine gewaltige Öffentlichkeit erlangen musste. Die war dieses Mal wohl so erdrückend, dass auch hinter vorgehaltener Hand gesprochene Namen nicht überhört werden konnten. Müssen sie deshalb gesendet und gedruckt werden? Am Ende trägt zum Schutz der schwer geschädigten Familie des Täters bei, dass sich wenigstens die österreichischen Behörden entschlossen haben, ihnen eine Zukunft unter neuer Identität (also mit anderen Namen) zu geben. Ob sie es auch tun, um journalistische Gewissen zu beruhigen, darf bezweifelt werden.


 
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