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Das anerkennenswerte Interesse der Öffentlichkeit an vergangenen Ereignissen
Redaktion
 |  aktualisiert: 03.07.2011 18:55 Uhr

Fast alles, was in dieser Zeitung erscheint, verbreitet die Redaktion seit Jahren auch im Internet, meist über mainpost.de oder main.de. Manche Zeitgenossen sind darüber glücklich, weil Erfreuliches über sie nicht nur in der Zeitung steht, sondern zusätzlich online erreichbar bleibt. Andere dagegen wollen bald wieder aus der Internetöffentlichkeit verschwinden. Sie kommen meist in für sie wenig schmeichelhaften Nachrichten vor.

Im Net ist eben alles, also auch Negatives, weltweit erreichbar. Das heißt längst nicht, dass die ganze Welt darauf zugreift. Aber Internetnutzer, die es wollen, können es meist. Manche tun es gezielt über Suchmaschinen wie google. Sie wollen mehr wissen über Personen, mit denen sie in Verbindung treten, etwa bei Bewerbungen oder vor dem Abschluss eines Geschäftes. Da können Informationen nutzbringend sein, abträglich unter Umständen für den Betroffenen. Erwähnt sei, dass alleine die Seiten aller Main-Post Angebote zusammen monatlich etwa 20 Millionen Mal online aufgerufen werden. Tendenz steigend.

Klar, dass es Leute gibt, die von Medien fordern – so auch von dieser Zeitung –, dass Beiträge oder ihre Namen wieder aus den Online-Archiven gelöscht werden. Vergeblich. Orientierung bietet bei Ablehnungen eine rechtsverbindliche Entscheidung, die der Bundesgerichtshof (BGH) vor Jahren getroffen hat (Az. VI ZR 227/08). Danach muss ein korrekter Beitrag, selbst einer über Straftäter, online nicht gelöscht werden. Das gilt auch Jahre danach, wenn es das Persönlichkeitsrecht nicht mehr erlaubt, aktuell namentlich über die Täter zu berichten. Wichtig: Zeitpunkt von Nachricht und Geschehen müssen online erkennbar bleiben und es muss auch zu finden sein, wenn etwas zur Entlastung des Betroffenen beiträgt.

Der BGH argumentiert im Sinne der Pressefreiheit: Es bestehe „ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren“.

Letzteres war vormals nur über das Suchen in Papierarchiven der Zeitungshäuser möglich. Heute genügen oft schon zwei, drei Mausklicks am eigenen Computer.

Im Sinne einer Gleichbehandlung lehnt es die Redaktion grundsätzlich ab, korrekte Online-Beiträge zu löschen, auch jene, die zeitgeschichtlich bedeutungsloses enthalten.

Leserbriefschreiber können ihren Schreiben freilich gleich mitgeben, dass sie keine Onlineverbreitung wünschen. Das berücksichtigt die Redaktion.

 
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