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WÜRZBURG
Berichterstattung über Tod eines Angehörigen belastet Hinterbliebene oft ein weiteres Mal
Nicht zum ersten Mal widme ich mich Todesfällen. Berichte darüber sind oft unvermeidlich. Sie gehören zu Medien. Journalisten dürfen sich dabei nie im Ton vergreifen.
Leseranwalt       -  Leseranwalt Anton Sahlender.
| Leseranwalt Anton Sahlender.
Von unserem Leseranwalt Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 14.04.2013 17:20 Uhr

Es ist ein regionaler Fall, auf den ich mit etwas Abstand zurückkomme. Im Bericht darüber war weder Name noch Ort genannt. Der Tote war nicht identifizierbar für die Leserschaft, für die Familie schon. Darüber war eine Leserin entsetzt. Sie schrieb uns, der Beitrag sei von größter Pietätlosigkeit dem betroffenen Umfeld gegenüber, zumal das Opfer genau am Erscheinungstag beerdigt wurde. Sie bezeichnete den Text als reißerisch und das Bild dazu als unpassend. Die Frau war der Meinung, die Redaktion sollte sich bei der betroffenen Familie entschuldigen.

Erstaunlich war nur, dass die besorgte Frau ihre Zuschrift schon tags darauf an die Abteilung Leserbriefe geschickt hat. Ihr Leserbrief hätte die Familie sofort wieder mit dem Tod ihres Angehörigen konfrontiert. Die Redaktion hat deshalb auf eine Veröffentlichung verzichtet.

Grundsätzlich halte ich aber fest: Redaktionen können nicht auf Berichterstattung verzichten, wenn öffentliches Interesse an einem Ereignis besteht, dass zum Tod eines Menschen führt – auch dann nicht, wenn der Mensch in unserer Region gelebt hat. Das gilt für den Fall, über den ich schreibe, den ich aber nicht mehr identifizierbar mache. Aber das gilt gleichermaßen für eine Reihe von Unglücksfällen zuvor.

Reißerisch war der Beitrag nicht, gegen den sich die Kritik der Leserin richtet. Er war nüchtern und sachlich geschrieben. Angehörige, das ist zu verstehen, trifft er trotzdem in ihrem Leid. In diesem Fall umso mehr durch ein Bild, das dazu veröffentlicht wurde. Es war für das Verständnis der Nachricht überflüssig. Auf das Foto vom Raum mit Kühlfächern für Leichen hätte man verzichten sollen. Das konnte jedem gesunden Menschen einen Schrecken einjagen. Dazu musste man nicht Angehöriger des Opfers sein.

Dass der Beitrag genau am Tag der Beerdigung erschienen ist, hat in der Redaktion niemand gewusst. Ein zuständiger Redakteur hat sich dennoch dafür bei der Familie entschuldigt. Ich tue das vorsorglich auch, zugleich gegenüber allen Menschen, die ebenfalls von einer solchen Berichterstattung betroffen gewesen sind oder es noch sein könnten. Nicht missverstehen: Ich wünsche das niemanden.

 
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