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Auch die Fastnachtszeit macht ehemaligen Wissenschaftsminister nicht zum Journalistik-Professor
Über einem Interview mit Thomas Goppel (CSU) stand am 13. Februar: „Meinung ist keine Nachricht“. Wie wahr. Der Politiker prangert eine tendenziöse Berichterstattung vieler Medien an.
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.02.2012 20:58 Uhr

Da hat er unzufriedene Leser auf seine Seite geholt und journalistischen Frohsinn gefährdet. Gleich teilt mir eine Frau mit, dass sie fassungslos über die Kritik ist, die am selben Tag im Kissinger Teil zur TV-Fastnachtssitzung in Veitshöchheim zu lesen war. Darin hieß es, dass statt der drei, auch zwei Stunden Fastnacht in Franken genügt hätten und dass „Waltraud und Mariechen“ auf jedem Herrenabend besser aufgehoben gewesen wären. Sie erwarte von Journalisten aber objektive Berichterstattung. Wörtlich: „Schreibt er seine eigene Meinung nieder, muss der Artikel als Kommentar gekennzeichnet sein. So habe ich die Worte von Herrn Goppel doch richtig interpretiert?“ Sollte sie ihn richtig verstanden haben, erkläre ich auch ihm, dass es sich ein wenig anders verhält. Ein Ex-Wissenschaftsminister Bayerns ist eben kein JournalistikProfessor.

Über einem kritischen Beitrag muss nämlich nicht immer Kommentar stehen. Und es stimmt so nicht, wie es Goppel im Interview sagt, dass der Kommentar vom Bericht abgesetzt sein muss. Denn wertende Beiträge, die nicht mit Kommentar oder Meinung überschrieben sind, kennt doch jeder Leser. Es sind Rezensionen kultureller Ereignisse oder Sportberichte, etwa über ein Fußballmatch. Da stehen Nachricht und Meinung im Text einträchtig beieinander. Das kann sogar bei einem politischen Beitrag der Fall sein, wenn der Autor Nachrichten analysiert. Das ist zulässig. Meist lässt schon eine wertende Überschrift erkennen, was folgt. Die lautete am 13. Februar: „Michl Müller setzt den furiosen Schlusspunkt“. „Furios“ ergibt die Bewertung. Wichtig ist, dass innerhalb des Beitrages Nachricht und Meinung als solche erkennbar sind. Meinung darf nicht zur Tatsache gemacht werden. Und ein Autorenname muss zeigen, wer hinter der Bewertung steckt.

Für den Beitrag über die TV-Fastnacht, der Michl Müller in den Mittelpunkt stellt und so die TV-Sitzung rezensiert, sind Autoren ausgewiesen. Meinung ist darin als solche erkennbar – auch die Leserin hat sie ausgemacht. Es war halt nicht die ihre. Sie kann ihre Fassung in den Tagen des Frohsinns aber wiedergewinnen. Sie hat uns selbst gezeigt, wie sich Politik und Narretei verknüpfen lassen. Also steige ich gleichsam in die Bütt, um Politikern zu sagen, „Schuster, bleibt bei euren Leisten.“ Verwirrt nicht Leser. Lasst sie Fastnacht genießen.

 
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  • Jedoch kursiert tatsächlich die Meinung, dass Meinung und Bericht als solche erkennbar sein müßten. - Das soll jetzt keine Beckmesserei sein - mir geht es um etwas anderes: Viele meinen, etwas "stimmt", wenn es nicht als Meinung gekennzeichnet ist: "In der Zeidung war gschdanne, dass ..." = "es ist wahr". - Da sehe ich das Missverständnis.
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  • antonsah
    ... das ist stellenweise so. Nicht oft. Häufiger ist es , dass Leser nicht unterscheiden, zwischen Meinungen anderer, die wir übermitteln und der Meinung, die von einem Journalisten kommt. Daraus ergibt sich der Effekt, dass der Überbringer einer schlechten Nachricht gestraft wird, nicht der Verursacher.
    Anton Sahlender, Leseranwalt
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