Gut, dass sich langsam, aber sicher auch in der Union die Einsicht durchsetzt, dass die Homo-Ehe der klassischen Ehe einkommensteuerrechtlich gleichgestellt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich bald ähnlich urteilen, so wie es jetzt entschieden hat, dass die bis 2010 bestehende Benachteiligung bei der Grunderwerbssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoßen hat.
Dennoch greift eine Neuregelung viel zu kurz. Ein Homo-Partner-Splitting bei der Einkommensteuer ist nämlich ebenso wenig zeitgemäß wie das Ehegattensplitting. Es gibt keinen sinnvollen Grund (mehr), Paare steuerlich zu entlasten, nur weil sie Paare sind.
Not tut hingegen eine stärkere Förderung von Eltern. Wer Kinder großzieht, hat nicht nur mehr Spaß im Leben, sondern erbringt auch eine Leistung für die Gesellschaft. Diese verdient unter anderem mehr Berücksichtigung im Steuertarif, zum Beispiel durch ein Familiensplitting. Und zwar egal, ob Mutter und Vater ihren Nachwuchs gemeinsam betreuen, ob sie alleinerziehend sind oder in einer wie auch immer gearteten Partnerschaft leben.