Am Dienstag wollen die Länder beim Bundesverfassungsgericht ihren Antrag auf ein Verbot der NPD einreichen. Es bleibt ein riskantes Unterfangen, auch wenn die Antragsteller alles getan haben, um die Fehler des schmachvoll gescheiterten ersten Verbotsverfahrens nicht zu wiederholen. Denn die Einwände wiegen unverändert schwer: Geht von einer Partei, die intern heillos zerstritten und praktisch pleite ist sowie bei der letzten Bundestagswahl gerade einmal 1,3 Prozent der Stimmen erhielt, tatsächlich eine Gefahr für das Gemeinwesen aus? Kommt das Ende der NPD nicht von alleine?
Das mag so sein – und doch gibt es im Vergleich zum gescheiterten Verbotsverfahren vor zehn Jahren einen alles entscheidenden Unterschied. Die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ist Beleg dafür, dass radikale Rechtsextremisten tatsächlich brutal gegen Ausländer oder eingebürgerte Zuwanderer vorgehen. Ein Verbot der NPD würde nicht die Auseinandersetzung mit dem rassistischen, ausländerfeindlichen und antisemitischen Gedankengut beenden. Dieser Kampf ist weiter aktiv zu führen, von der Zivilgesellschaft ebenso wie von den staatlichen Institutionen.