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Standpunkt: Begleiten, nicht töten
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 02.01.2014 20:44 Uhr

Die eigene Betroffenheit im Angesicht der sterbenden Kinder (und Erwachsenen) ist der denkbar schlechteste Ratgeber, wenn es um den Tod auf Verlangen geht. Weil wir nie wirklich ausschließen können, eher die eigene Hilflosigkeit bekämpfen zu wollen anstatt dem Sterbenden zu geben, was er braucht.

Belgiens Vorstoß, mit dem nur sehr wenigen schwerkranken Minderjährigen das Recht auf ein tödliches Medikament zugestanden werden soll, birgt deshalb eine ganz andere Gefahr: Man täuscht nur vor, sich um die Sterbenden zu kümmern. Die Palliativmedizin zeigt aber immer wieder, dass die Betroffenen nicht die Todes-Pille, sondern Beistand brauchen. Die Gefahr, sich sozusagen mit einer erlaubten Euthanasie von dieser Pflicht zur Begleitung bis zum letzten Schritt loskaufen zu können, ist groß. Viel zu groß. Nein, es ist zu einfach, alle Türen für die aktive Sterbehilfe zu öffnen und die Verantwortung dafür bei den Ärzten abzuladen. Angehörige, Freunde, Eltern – alle können aus der Pflicht, den Weg eines Sterbenden bis zum letzten Schritt mitzugehen, nicht entlassen werden.

Wer Schwerkranken helfen will, muss sie begleiten und ihnen einen weitgehend schmerzfreien, würdevollen Tod ermöglichen. Sie zu töten ist der falsche Weg.

 
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  • Frankenpatriot
    Herr Drewes,

    dass bedeutet, ich sehe es so:
    bei Fällen, bei denen die Palliativmedizin noch hilft, sollte man in der Tat erst mal diesen alternativen Weg gehen und die Begleitung wählen, solange es geht.

    Aber: wenn dann irgendwann nach langer Behandlungszeit auf diesem alternativen Weg dieser Punkt gekommen ist, an dem sowohl normale Medikamente als auch die Palliativmedizin nicht mehr wirken und das Leiden dann nur noch Höllenqualen sind, dann sollte man auch die Möglichkeit bekommen, die aktive Sterbehilfe wählen zu dürfen. Das sollte auch für Kinder gelten.

    Denn dann ist der Punkt gekommen, wo es um die Gewissensentscheidung geht: was hätte der/die Betroffene gewollt?? Hätte er/sie erlöst werden wollen?? Oder hätte er/sie gewollt, dass man ihn/sie an Geräten noch weiter quält und die Schmerzen damit nur noch verschlimmert??

    Ab diesem Punkt sehe ich es so, dass dann die aktive Sterbehilfe kein Mord mehr ist, sondern Erlösung und Gnade.
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  • Frankenpatriot
    Denn in so einem Falle ist diese aktive Sterbehilfe - wie auch bei Erwachsenen - eine Erlösung aus schwerstem Leiden, für dass es keine Heilung mehr gibt und bei dem keine Palliativmedizin mehr hilft.

    Denn der Arzt in diesem Beispiel hat ja gesagt: es gibt keine Medizin mehr, die diesem Jungen hilft (also auch keine Palliativmedizin).

    Daher Frage ich hier den Artikel Detlef Drewes:
    wie können Sie hier einem Kind mit einem solchen Leiden die aktive Sterbehilfe nicht erlauben?? Wie können Sie dass mit Ihrem Gewissen vereinbaren?? Würden Sie sich bei einem Erwachsenen, dem es ganz genauso gehen würde wie diesem 15jährigen Jungen aus diesem vorhergehenden Artikel, genauso verhalten und diesem ebenfalls die aktive Sterbehilfe verweigern?? Sowas fände ich absolut unverantwortlich, weil soche Fälle dann zum Spielball der Apparatemedizin werden würden.

    Denn man muss unterscheiden zwischen so einem extremen Fall und Fällen, bei denen die Palliativmedizin noch wirkt.
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  • Frankenpatriot
    Nachdem ich den vorangegangenen Beitrag gelesen habe, muss ich - auch anhand von aktuellen Beispielen in meiner eigenen Familie - sagen: diesem Standpunkt kann ich so nicht ganz zustimmen.

    Ein jedes unheilbar kranke Kind, für dass es keine Heilung mehr gibt, sollte frei wählen können zwischen der Begleitung (also der passiven Sterbehilfe + Palliativmedizin) und der aktiven Sterbehilfe.

    Denn dieses Beispiel von diesem 15jährigen Jungen in dem vorangegangenen Beitrag ist wirklich heftig. Von daher sehe ich es so: wenn es soweit gekommen ist, dass dieses Kind nicht mehr aus der Klinik raus kann, dass die Palliativmedizin nicht mehr wirkt (wie es in diesem Beispiel der Fall ist) und dieses Kind nur noch totale Schmerzen hat, die es kaum noch ertragen kann, dazu noch alleine auf der Isolierstation liegen muss, dann ist die Erlösung wirklich Gnade und hier sollte die aktive Sterbehilfe erlaubt werden.
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