zurück
Leitartikel: Harte Strafen allein sind zu wenig
Von Michael Reinhard red.politik@mainpost.de
 |  aktualisiert: 17.10.2017 12:27 Uhr

Mit ihrem Urteil im Prozess gegen die so genannten U-Bahn-Schläger haben die Münchner Richter ein deutliches Zeichen gesetzt und ein schockierendes Verbrechen ungewöhnlich hart geahndet. Sie haben den ihrer Auffassung nach „an Rohheit nicht zu überbietenden“ Überfall auf einen Rentner nicht als schwere Körperverletzung gewertet, sondern als versuchten Mord. Sie haben bei dem älteren Täter nicht das mildere Jugendstrafrecht angewendet, sondern das für Erwachsene. Und haben damit den ihnen zur Verfügung stehenden Strafrahmen ziemlich ausgeschöpft.

Diese kompromisslose Linie hat einige Beobachter überrascht. Denn in anderen Strafverfahren mit ähnlich kaltblütigen Attacken hatten Gerichte in der Vergangenheit moderater geurteilt. Vor allem bei Skinhead-Prozessen in Ostdeutschland entschieden sie häufig zugunsten der Angeklagten auf schwere Körperverletzung und nicht auf versuchten Mord – was eine geringere Strafe zur Folge hatte.

Indes: Betrachtet man die Umstände der „völlig sinnlosen Tat auf sittlich niedriger Stufe“, drängt sich nicht der Eindruck auf, dass das Münchner Landgericht mit seinen Strafen überzogen hat. Nein, hier ist ein Verbrechen, das einem laut Staatsanwaltschaft ob „seiner Brutalität den Atem raubt“, durchaus angemessen geahndet worden.

Das Gericht hat damit zugleich all jene marktschreierischen Politiker eines Besseren belehrt, die nach aufsehenerregenden Straftaten von Heranwachsenden reflexartig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts fordern. Zuletzt hatte bekanntlich der hessische Ministerpräsident Roland Koch im Januar dieses Jahres vor dem Hintergrund der U-Bahn-Tat versucht, im Landtagswahlkampf mit Forderungen nach schärferen Gesetzen zu punkten. Jetzt zeigt sich einmal mehr: Der Strafrahmen reicht aus, er muss nur entsprechend angewendet werden.

Wer jetzt freilich glaubt, allein mit härteren Strafen lasse sich das Problem der Jugendkriminalität besser in den Griff bekommen, der irrt. Denn die Formel „härtere Strafen gleich höhere Abschreckung gleich weniger Straftaten“ ist falsch. Warum gibt es beispielsweise bundesweit bei den 21- bis 25-Jährigen einen Anstieg der Körperverletzungsdelikte, obwohl hier die Strafen verschärft worden sind?

Fest steht überdies: Jugendkriminalität ist nicht in erster Linie ein Ausländer-, sondern ein Unterschicht-Problem. Der Bericht „Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen“ der Innenministerkonferenz vom Dezember 2007 drückt es so aus: Bei Jugendgewalt ist wohl kaum die nationale Herkunft ausschlaggebend, sondern vielmehr die Stellung in der Gesellschaft. Wie ist es um das Elternhaus bestellt? Wie um soziale Kontakte? Wie sehr werden junge Menschen gefördert, respektiert und wahrgenommen? Wie sieht es mit ihren Möglichkeiten aus, eine Ausbildung zu machen oder einen Beruf auszuüben? All das ist für die Entwicklung eines Jugendlichen von prägender Bedeutung.

Bildung ist und bleibt deshalb die beste Vorbeugung gegen das Abgleiten in den kriminellen Sumpf. Es muss zu denken geben, dass männliche junge Ausländer im Vergleich zu deutschen Altersgenossen mehr als doppelt so oft als Gewalttäter in Erscheinung treten. Das hat etwas damit zu tun, dass „Deutschland leider Europameister in der Vernachlässigung von Bildungschancen von Migranten ist“, wie der Kriminologe Christian Pfeiffer es auf den Punkt bringt. Wir brauchen also nicht nur angemessen abschreckende Strafen, sondern noch viel notwendiger ein gerechteres und besseres Bildungssystem.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top