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Kommentar: Ist „Drecksfotze“ wirklich noch eine Meinungsäußerung?
Warum das Urteil des Berliner Landgerichts zu Facebook-Posts über Renate Künast völlig falsch ist
Karoline Keßler-Wirth
Karoline Keßler-Wirth
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:28 Uhr

Dass Politiker im Internet beschimpft werden, ist kein neues Phänomen. Politiker aller Parteien haben damit zu kämpfen. Auch die Grünen-Politikerin Renate Künast musste schon einiges über sich ergehen lassen. Auf Facebook bezeichneten sie Unbekannte mit „Stück Scheiße“, „Geisteskranke“ oder „Drecksfotze“. Diese Worte lesen Sie normalerweise nicht in unseren Artikeln, hier sind sie aber angebracht, um die Dimension des ganzen Vorgangs zu zeigen. Das Landgericht Berlin hat nun geurteilt, dass es sich bei der Verwendung dieser Begriffe nicht um eine Beleidigung handle. Das Argument: die Äußerungen stehen „im Kontext einer Sachauseinandersetzung“. Der Kontext war gegeben, das Gericht irrt trotzdem.

  • Hintergrund: Künast-Klage scheitert - „Stück Scheiße” keine Beleidigung

Nun könnte man argumentieren, dass mit „Stück Scheiße“ lediglich das Ergebnis eines Verdauungsvorgangs gemeint ist, und der Ausdruck an sich damit noch nicht beleidigend sei. Bereits an dieser Stelle zeigt sich, wie absurd das Urteil ist. „Scheiße“ ist unserem heutigen Sprachverständnis nach ein vulgäres Wort (übrigens auch schon bei den Gebrüdern Grimm in ihrem Deutschen Wörterbuch aus dem 19. Jahrhundert). Der Duden führt neben der Wortbedeutung „Kot“ aus: „etwas sehr Schlechtes, Unerfreuliches, Ärgerliches“. Und das soll keine Beleidigung sein?

„Geisteskranke“ nicht beleidigend?

Was ist denn dann eine Beleidigung? „Geisteskranke“ vielleicht? Auch hier gilt, herauszufinden, inwieweit das Wort negativ besetzt  sein könnte (in der Sprachwissenschaft spricht man von „konnotiert“). Stellen Sie sich doch einfach einmal selbst die Frage, wie Sie es fänden, wenn eine Psychiatrische Klinik heute noch „Klinik für Geisteskranke“ heißen würde. Und schon haben Sie die Antwort. In der Medizin jedenfalls wird der Begriff kaum noch verwendet.

Aber „Drecksfotze“ ist doch auch in den Augen der Richter sicherlich eine Beleidigung. Nein? Betrachten wir das Wort genauer: Es bezeichnet die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane mit dem Zusatz „dreckig“. Damit ist es eindeutig sexuell und negativ konnotiert, eine vulgäre Bezeichnung, eine spezifische Beleidigung für Frauen, und in unserem Sprachgebrauch eine derbe Beschimpfung. Selbst diese hält das Gericht für „zumutbar“.

Das Gericht signalisiert: Selbst schuld

Da muss man sich fragen: Was zur Hölle ist da eigentlich los? Wie kann das Gericht solche Beschimpfungen für eine „zulässige Meinungsäußerung“ halten? Was für ein Signal sendet das Gericht damit aus? Kann ich zukünftig jeden, der anderer Meinung ist als ich, als „Stück Scheiße“ bezeichnen? Ist ja keine Beleidigung. Und wo bitte führt das hin? Das Gericht hatte erklärt, dass Künast zuvor „erhebliches Empörungspotenzial provoziert“ habe. Im Klartext: Sie hat mit einer Äußerung so provoziert, dass sie sich die Reaktion nun gefallen lassen soll. Oder einfach gesagt: Selbst schuld. Das ist ein katastrophales Signal an alle Menschen in unserem Land, die sich politisch oder gesellschaftlich engagieren und damit in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Solche sogenannte Hate-Speech trifft Frauen und Männer, Frauen aber, wie in diesem Fall, oft mit noch größerer Härte. Und das Gericht hat nun solche Hass-Äußerungen tatsächlich ein Stück weit legitimiert.

Künasts Anwalt war Medienberichten zufolge nach dem Urteil fassungslos. Dieses Urteil ist ein Fehler. Eine Entscheidung, die nicht nachzuvollziehen ist, die bewegt. Und eine Entscheidung, die vielleicht sogar weitreichende gesellschaftliche Folgen im Umgang miteinander haben wird. Denn wieder einmal sind die Grenzen des Sagbaren ein ganzes Stück weit ins Extreme verschoben worden. Finden Richter in unserem Land es wirklich "zumutbar", wenn Menschen so mit einer Politikerin umspringen? Das kann nicht richtig sein.

 
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  • A. S.
    Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht zu politischen Meinungsauseinandersetzungen geurteilt, dass auch polemische Kritik hingenommen werden muss, weil sonst die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohe. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gebe, müsse eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das persönliche Ansehen mindert.
    Aber die vorliegende Beleidigung verletzt aus meiner Sicht Menschenwürde. Da hilft es nichts, dass sie einer Sachauseinandersetzung entsprungen ist. Ich lese sinngemäß aus Urteilsbegründungen u.a. des BVerfG, dass gerade die Darstellung sexueller Verhaltensweisen, die zum schutzwürdigen Bereich des Intimlebens gehören, den Betroffenen seiner Würde als Mensch entkleidet (Presserecht, Weberling, s. 361). Ich sehe hier folglich eine gravierende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts.
    Der Leseranwalt, Anton Sahlender
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  • H. F.
    Ich habe über das Urteil auch den Kopf geschüttelt, denn solcherlei Ausdrücke gehen überhaupt nicht. Da gibt es nichts zu diskutieren.
    Dennoch sollte der "Kontext" nicht verschwiegen werden, denn genau die Aussagen Künasts, auf die sich die Beleidiger beziehen, bringen fast jeden normalen Menschen auf die Palme.
    Es wäre also gut, wenn die Mainpost nicht verschweigen würde, welche Aussagen Künast damals getätigt hat. Diese Aussagen gehen nämlich auch überhaupt nicht.
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  • L. W.
    @ HF2017

    Immer wieder Ihre Relativierungen und Ihr Verständnis für extreme Rechte.

    Nicht mal persönliche Beleidigungen verurteilen Sie, die von Rechten begangen werden.
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  • H. F.
    Richtig Lesen hilft weiter. Lesen Sie bitte nochmal meine ersten beiden Sätze. Danke.

    Und informieren Sie sich mal über den "Kontext". Über das, was Frau Künast damals gesagt hat. Da gibt es nichts zu relativieren. Aber auch gar nichts.
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  • K. K.
    Darf man jetzt eigentlich einen Beamten/in ebenfalls so ansprechen, ohne mit einem Bußgeld zu rechnen?
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