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Kommentar: Die Entscheidung hängt nicht an einem Bluttest
Kinder mit Behinderung müssen in der Gesellschaft willkommen sein. Doch der Weg dorthin kann nicht über die Unwissenheit der Eltern führen.
Sollen die Krankenkassen einen Bluttest zur pränatalen Diagnose der Trisomie 21 bezahlen? 
Foto: dpa | Sollen die Krankenkassen einen Bluttest zur pränatalen Diagnose der Trisomie 21 bezahlen? 
Folker Quack
 |  aktualisiert: 15.05.2019 02:11 Uhr

"Alle Kinder sollen geboren werden. Keiner hat das Recht auf ein perfektes Kind." Dies sagte der mit dem Down-Syndrom geborene Schauspieler Sebastian Urbanski. Anlass war die Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zu einem Blutest, der die pränatale Diagnose von Trisomie 21 vereinfacht. Dabei geht es nicht um die Zulassung des genetischen Bluttests, sondern darum, ob er unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse bezahlt wird. Keinesfalls darf daraus eine Empörungsdebatte gegen die Gentechnologie werden.  Denn sowohl in der Diagnostik als auch in der Therapie werden gentechnische Methoden in naher Zukunft für viele Menschen  mit einer seltenen Krankheit zu einer  Option für die Linderung ihres Leidens werden.  Zum anderen darf die Diskussion zur Kostenübernahme eines Bluttest nicht die viel wichtigere Frage ersetzen, wie wir Menschen mit Behinderungen besser integrieren und fördern. Denn das ist die eigentliche gesellschaftliche Aufgabe. 

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