
Natürlich war die Berliner Demonstration gegen Corona-Beschränkungen Anfang August eine pure Provokation. Tausende Menschen zogen ohne Mundschutz, ohne Abstand und ohne Rücksicht auf mögliche gesundheitliche Folgen für ihre Mitmenschen durch die Straßen der Hauptstadt und riefen "Wir sind die zweite Welle".
Die skurrile Schar von Corona-Leugnern, Impfgegnern, Reichsbürgern, Verschwörungsmythikern, Rechtsextremen und wer sich sonst noch so alles eingereiht hatte, scherte sich einen feuchten Kehricht um die Sicherheitsauflagen der Behörden. Zu Recht beendete die Polizei deshalb nach einiger Zeit diese groteske Protestveranstaltung. Eine für diesen Samstag geplante Neuauflage unter dem Motto "Versammlung für die Freiheit" hat die Berliner Polizei jetzt vorab schon untersagt. Eine Fehlentscheidung!
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt
Vor allem die Begründung für das Verbot lässt aufhorchen: Bei dem zu erwartenden Teilnehmerkreis sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen, teilte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit. Es sei keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern für den Infektionsschutz.
Was ist das für ein Demokratieverständnis? Ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit einzuschränken, nur weil man aus Kreisen der Teilnehmer Verstöße gegen Auflagen befürchtet. Ist eine solche Maßnahme überhaupt noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar? Wohl kaum. Denn wenn sich die Demonstranten erneut nicht an Abmachungen halten sollten, gibt es ausreichend Möglichkeiten, den Aufmarsch vorzeitig und rasch zu beenden - so wie schon einmal vor knapp vier Wochen. Wo also ist das Problem?
Bei allem Verständnis und aller unbestrittenen Notwendigkeit, dem Schutz der Gesundheit höchste Priorität einzuräumen - das Grundrecht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist für eine funktionierende Demokratie von ebenso herausragender Bedeutung. Im Einzelfall muss beides sehr sensibel miteinander abgewogen werden. Das Demonstrationsrecht bekommt nach den Worten des Berliner Rechtsprofessors Christian Waldhoff "dadurch besonderes Gewicht, weil es zwischen Wahlen der politischen Willensbildung dient und damit einen Demokratiebezug hat". Daher müsse streng geschaut werden, "ob etwaige Auflagen oder noch gravierender, etwa das Verbot einer Versammlung, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhalten".
Die Verantwortungslosigkeit einiger weniger ist ein Risiko für alle
Natürlich ist es manchmal schwer zu ertragen, welchen Unsinn Corona-Leugner in den sozialen Netzwerken, bei Demos oder in persönlichen Gesprächen verbreiten. Und sicher hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier recht, wenn er sagt, dass "die Verantwortungslosigkeit einiger weniger" ein "Risiko für uns alle" darstellt. Dennoch muss eine Demokratie auch abstruse und rücksichtslose Proteste aushalten. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“ Dieser Grundsatz, den der französische Philosoph und Schriftsteller Voltaire im 18. Jahrhundert formuliert haben soll, ist heute noch so aktuell wie damals.
Durch das Demonstrationsverbot steht nun zu befürchten, dass diese Entscheidung zusätzlich Wasser auf die Mühlen all jener Verächter unserer freiheitlichen Gesellschaft ist, die den Staat ohnehin bereits als Totengräber von Freiheit und Demokratie ausgemacht haben. Die Initiatoren der Corona-Demo haben bereits angekündigt, sich dem Verbot der Berliner Behörden nicht beugen zu wollen: "Die Versammlungen werden stattfinden." Der Hauptstadt steht möglicherweise ein unruhiges Wochenende bevor. Man könnte es vermeiden.
Als normaler Tourist, der nur die Stadt besuchen will muß man jetzt mit polizeilichen Maßnahmen rechnen.
Wie kommen Sie denn auf diesen Unfug?
Von einem Besuchs erbost der Hauptstadt hat doch keiner gesprochen!
So leicht und elegant kann man eine Demonstration zum "Spaziergang" umetikettieren und die Staatsmacht ist machtlos. Man muß halt nur eine Maske mit sich führen und die Sache läuft.
Ist das erlaubt? - Ich denke eher nicht!
Aber keiner kann sicher wissen ob er Virenschleuder ist oder nicht.
Infizierte sind lange vor dem Spüren erster Symptome schon ansteckend!
Doch, wenn diese Ansteckung mit einem Mundnasenschutz hätte vermieden werden können!
Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.
War da die Demokratie nicht in Gefahr? Oder hab ich es nur einfach nicht mitbekommen?