Reihe freier journalistischer
Berichterstatter der Redaktion von
Problemen erzählt, mit denen sie
sich herumschlagen müssen. Eines
davon ist die allzu häufig anzutref-
fende Nichtöffentlichkeit von kom-
munalen Verwaltungen, Behörden,
Parlamenten oder Bürgermeistern.
Weil amtliche Geheimniskräme-
rei vor allem Sie als Leser und
Staatsbürger trifft, gehe ich an die-
ser Stelle darauf ein. Sie haben näm-
lich einen demokratisch legitimier-
ten Anspruch darauf, dass man
Ihnen jederzeit Rechenschaft ablegt
über Entwicklungen und Entschei-
dungen. "Alle Macht geht vom
Volke aus ... ", heißt es unter ande-
rem im Artikel 20 unseres Grund-
gesetzes.
Das bleibt ein frommer Wunsch,
wenn das Volk schlecht informiert
wird. Wenn Gemeinderäte und
Bürgermeister eine Menge Entschei-
dungen hinter verschlossenen
Türen treffen und die Öffentlichkeit
nichts, wenig oder viel zu spät da-
von erfährt, ist das nicht im Sinne
eines demokratischen Staatswesens.
Die verantwortlichen Staatsdiener
handeln dann nicht im Sinne der
Gesetze. Man darf vermuten, dass
sie sich vor lästigen Diskussionen
schützen wollen oder gar etwas zu
verbergen haben.
Der Gesetzgeber will, dass die
Medien, im lokalen Umfeld vorwie-
gend die Presse, Öffentlichkeit her-
stellt. Deshalb verpflichtet Para-
graph 4 der Landespressegesetze alle
Behördenleiter (also auch Bürger-
meister) oder ihre Vertreter den
Pressemitarbeitern Auskunft zu er-
teilen - angemessen und zeitnah.
Medien stehen für die Öffentlich-
keit, also für Sie als Leserinnen und
Leser. Sie transportieren und kom-
mentieren die wesentlichen Infor-
mationen, die zu Ihrer Meinungs-
bildung beitragen sollen.
Dieser Anspruch gilt gleicher-
maßen für Entscheidungen in
nichtöffentlichen Sitzungen, aus
denen nur sehr wenige Themen, die
Entscheidungsfindungen und
manchmal das Abstimmungsverhal-
ten verborgen bleiben dürfen.
Nun gibt es aber tatsächlich den
Bürgermeister, der nur ein einziges
Mal im Jahr mit den nichtöffent-
lichen Entscheidungen herausrückt.
Dann berichten Mitarbeiter über
andere Ortsoberhäupter, die der
Presse erst gar keine Tagesordnung
von nichtöffentlichen Sitzungstei-
len aushändigen. Wohl nach dem
Motto: "Was die Journalisten nicht
wissen, danach können sie nicht
fragen." Beides widerspricht gülti-
gen Gesetzen und ist zutiefst un-
demokratisch.
Ich zitiere aus einer Entscheidung
des Bayerischen Verwaltungs-
gerichtshofs aus dem Jahr 2004:
"Die freiheitlich-demokratische
Grundordnung bedingt ein Verhal-
ten der Behörden, das in Ange-
legenheiten von öffentlichem Inte-
resse von Offenheit geprägt ist.
Dem Bürger müssen diese Ange-
legenheiten dadurch durchsichtig
gemacht werden, dass der Presse
genaue und gründliche Bericht-
erstattung ermöglicht wird."
Mögen diese Sätze auch im ent-
legensten Rathaus auf fruchtbaren
Boden fallen.