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Anschuldigungen als Hirngespinste abgetan
Zum Artikel „Mollath reicht erneut Verfassungsbeschwerde ein“ (29.4.):
Ute Schlichting
 |  aktualisiert: 04.05.2014 19:20 Uhr

Herr Mollath muss erneut sein Recht beim Bundesverfassungsgericht suchen, weil die bayerische Justiz die vorsätzlich gemachten „Fehler“ im Fall Mollath, um Amigos zu schützen und ihn als Zeugen auszuschalten, offensichtlich vertuschen will. Beweise: 1. Die Hypovereinsbank hat Schwarzgeldgeschäfte in ihrem Hause mit Schweizer Banken lange vor einer Verjährung aufgedeckt und zugegeben. 2. Herr Mollath hat diese Geschäfte auch rechtzeitig zur Strafanzeige gebracht. 3. Die Staatsanwaltschaft hat seinerzeit trotzdem eindeutig und rechtswidrig keine diesbezüglichen Ermittlungen angestellt und sogar Mollaths Anschuldigungen – ebenso wie der Richter Brixner – als Hirngespinste abgetan. Der neue bayerische Justizminister aus Aschaffenburg ist daher unbedingt verpflichtet, sofort Anweisungen nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zu erteilen, gegen die betroffenen Staatsanwälte und Richter wegen Rechtsbeugung zu ermitteln. Sonst macht er sich auch strafbar.

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