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BERLIN
Suhrkamp kann Insolvenz beenden
dpa
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:40 Uhr

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat die Weichen für ein Ende der Suhrkamp-Insolvenz gestellt. Richterin Mechthild Wenzel billigte am Mittwoch das Sanierungskonzept von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde nach der nichtöffentlichen Sitzung sagte. Miteigentümer Hans Barlach kündigte an, er prüfe eine Beschwerde gegen die Entscheidung.

Der Sanierungsplan sieht vor, das traditionsreiche Haus von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Unseld-Berkéwicz will damit den jahrelangen Machtkampf mit ihrem Gegenspieler Barlach beenden und diesen weitgehend entmachten. Sie ist über ihre Familienstiftung mit 61 Prozent am Verlag beteiligt, der Hamburger Medienunternehmer Barlach hält über seine Medienholding 39 Prozent.

Zweiwöchige Beschwerdefrist

Sollte Barlach Beschwerde einlegen, muss darüber das Landgericht entscheiden. Das kann nach Angaben von Sachwalter Rattunde nochmals einige Wochen dauern. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter auf einen Widerspruch, wird der Insolvenzplan nach der zweiwöchigen Beschwerdefrist rechtskräftig. „Zum einen wird dann die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat. Und zum anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich“, sagte Rattunde. Bedingung für die Annahme des Insolvenzplans war, dass die beiden zerstrittenen Gesellschafter auf ihre finanziellen Forderungen an den Verlag verzichten. Bei Unseld-Berkéwicz geht es um 4,55 Millionen Euro, bei Barlach um 2,53 Millionen.

Barlach kündigte trotz seines Hinweises auf die mögliche Beschwerde an, seine Medienholding wolle in der künftigen Suhrkamp AG eine „konstruktive und aktive Aktionärsrolle“ übernehmen.

 
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