Doch nun steht der Fall wieder auf der Tagesordnung: Ende Januar, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ), erscheint das Buch „Nazi Looted Art – Handbuch der Kunstrestitution weltweit“ (looted = geraubt) der Historikerin Monika Tatzkow und des Rechtsanwalts Gunnar Schnabel, das 17 Gemälde aus der Sammlung Schäfer aufführt, die aus jüdischem Besitz stammen. Allein die Erwähnung dieser Herkunft wirft die Frage der Rückgabe auf, zumal sich in der „Washingtoner Erklärung“ von 1998 44 Staaten zur Rückerstattung von geraubten und unter Zwang verkauften Kunstwerken verpflichtet haben.
Auf der Internetseite www.lostart.de informiert die gemeinsame „Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste“ von Bund, Ländern und Kommunen über die Problematik und wirbt um Mitarbeit: „Zugleich appellieren wir, in allen Museen und Einrichtungen weiter nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu suchen und die Koordinierungsstelle, die jederzeit beratend zur Verfügung steht, über die Ergebnisse zu informieren.“
Privatsammlung und Stiftung
„Wir hatten in den letzten Jahren eine Handvoll Anfragen zu Bildern aus jüdischem Besitz“, sagt Fritz Schäfer, gemeinsam mit dem Juristen Wolfgang Köster Vorstand der Sammlung-Dr.-Georg-Schäfer-Stiftung. In diese Stiftung haben die vier Kinder und Erben Georg Schäfers 1998 die Bilder überführt, die heute den Bestand des 2000 eröffneten Museums darstellen. In keinem Fall habe man Anlass zur Rückgabe gesehen: „Der Sammler Dr. Georg Schäfer hat diese Arbeiten weit nach Ablauf der maßgeblichen Restitutionsfristen in den 50er und 60er Jahren redlich im Kunsthandel zu marktüblichen Preisen erworben und konnte deshalb wie seine Rechtsnachfolger ohne weiteres auf den rechtlichen Bestand des Erwerbs vertrauen“, heißt es in einer Stellungnahme zum „SZ“-Artikel. Eine Schwäche dieses Artikels sei im Übrigen, so Schäfer, dass er nicht differenziere zwischen der Privatsammlung Schäfer und dem Bestand der Stiftung. Betroffen in Letzterer seien vier Arbeiten auf Papier und elf Gemälde; zur Privatsammlung will er keine Angaben machen. Mit weiteren Forderungen sei nicht zu rechnen, da die Provenienz nahezu des gesamten Bestands der Stiftung im Zuge der wissenschaftlichen Erstbearbeitung geklärt worden sei.
Privat im rechtlichen Sinne sind allerdings beide Sammlungen (auch wenn das Museum ein öffentliches Gebäude ist), weswegen die „Washingtoner Erklärung“ weder formal noch vom Sinngehalt her anwendbar sei, sagt Wolfgang Köster: „Das Abkommen soll ja ausdrücklich die Folgen des unermesslichen hoheitlichen Unrechts beseitigen. Darum sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen zur Rückgabe ehemals geraubter Kunst aufgerufen. Sonst müsste ja ein privater Träger für von einem Staat begangenes Unrecht geradestehen.“
Wahrnehmung und Diskussion
Einen Image-Schaden für das Museum befürchten weder Schäfer noch Köster. „Hier werden Wahrnehmung und öffentliche Diskussion zusehends differenzierter“, sagt Wolfgang Köster und verweist auf die – vielfach kritisierte – Rückgabe von Ernst Ludwig Kirchners „Berliner Straßenszene“ an die Erben des ersten Besitzers durch das Land Berlin, ein Bild, das nie von den Nazis beschlagnahmt worden war. Auch den von der „SZ“ angeführten Fall der Kunsthalle Emden, die Bilder aus der Stiftung Henri und Eske Nannen zurückgegeben hatte, hält Fritz Schäfer für nicht vergleichbar: „Da ist öffentliches Geld geflossen, damit die Bilder in der Ausstellung bleiben konnten.“
„Es ist der Wunsch der Gremien der Sammlung-Dr.-Schäfer-Stiftung, dass die Kunstgegenstände auch weiterhin im Museum Georg Schäfer in Schweinfurt verbleiben“, schließt die Erklärung. Fritz Schäfer fügt einen persönlichen Nachsatz an: „Wenn ich vor zehn Jahren all diese Bilder hergeschenkt habe – soll ich sie jetzt nochmal verschenken? Man kann eine Sache doch nur einmal verschenken.“
Gemeinsame Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste von Bund, Ländern und Kommunen: www.lostart.de