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Würzburg/Schweinfurt
Kultur und Geld: Diese Hilfen gibt es für Corona-Geschädigte
Das Hilfsprogramm des Freistaats richtet sich auch an die Kreativwirtschaft, ab 19. März sollen Auszahlungen möglich sein. Unterdessen häufen sich die Solidaritätsappelle.
Der Deutsche Musikrat appelliert an die Kirchen, vereinbarte Honorare auch dann an Musiker auszuzahlen, wenn die entsprechenden Aufführungen, wie hier in Kassel, ausfallen.
Foto: Uwe Zucchi, dpa | Der Deutsche Musikrat appelliert an die Kirchen, vereinbarte Honorare auch dann an Musiker auszuzahlen, wenn die entsprechenden Aufführungen, wie hier in Kassel, ausfallen.
Mathias Wiedemann
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:37 Uhr

Bereits vergangene Woche hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters angekündigt, der Bund werde auch die Kreativwirtschaft massiv unterstützen. Nach einem gestaffelten System hat nun die bayerische Staatsregierung Soforthilfen für Kultureinrichtungen angekündigt. Notleidende Betriebe sollen "unbürokratisch und sehr kurzfristig" zwischen 5000 und 30 000 Euro erhalten, heißt es im Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. März. Das Wirtschaftsministerium werde schnellstmöglich die Vollzugsvoraussetzungen für ein Förderprogramm "Soforthilfe Corona" schaffen.

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